Gründung einer Repräsentanz in Thailand
Eine Repräsentanz (Representative Office, RO) ermöglicht einem ausländischen Unternehmen eine Präsenz in Thailand für bestimmte Tätigkeiten zur Unterstützung seiner Zentrale im Ausland. Sie darf in Thailand keine Umsätze aus Handel oder Dienstleistungen erzielen. Ihre Ausgaben werden von der Zentrale finanziert.
Rechtsstand geprüft: 12. Oktober 2026
Eine Repräsentanz ist Teil des ausländischen Unternehmens und keine eigenständige thailändische Gesellschaft. Ihre eng begrenzte Dienstleistungstätigkeit würde grundsätzlich unter Liste 3(21) des Foreign Business Act B.E. 2542 (1999) fallen und eine Foreign Business Licence (FBL) erfordern. Seit dem 9. Juni 2017 sind Repräsentanzen, die die Voraussetzungen erfüllen, aufgrund der Ministerialverordnung zur Bestimmung der nicht erlaubnispflichtigen Dienstleistungsgeschäfte ausländischer Unternehmen Nr. 3 B.E. 2560 (2017) befreit. Sie wurde auf Grundlage von § 46 und Liste 3(21) des Gesetzes erlassen.
Die Befreiung betrifft die FBL-Pflicht. Die Repräsentanz muss weiterhin die Mindestkapitalvorschriften erfüllen, Bücher führen, steuerliche Erklärungspflichten beachten und die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltsberechtigungen für ausländische Beschäftigte einholen.
Zulässige Tätigkeiten
Die Repräsentanz darf im Auftrag ihrer ausländischen Zentrale in folgenden fünf Bereichen tätig sein:
- Lieferantensuche: Ermittlung von Bezugsquellen für Waren oder Dienstleistungen in Thailand für die Zentrale.
- Qualitäts- und Mengenprüfung: Prüfung von Waren, die die Zentrale in Thailand kauft oder herstellen lässt.
- Produktberatung: Beratung von Handelsvertretern oder Verbrauchern in Thailand zu Waren, die von der Zentrale verkauft werden.
- Information: Verbreitung von Informationen über neue Waren oder Dienstleistungen der Zentrale.
- Berichterstattung: Berichte an die Zentrale über die Geschäftsentwicklung in Thailand.
Beispielsweise kann die Repräsentanz einen thailändischen Lieferanten ermitteln und Waren für die Zentrale prüfen; den Kaufvertrag schließt die Zentrale ab. Daraus darf die Repräsentanz keine entgeltliche Beschaffungsdienstleistung für andere Unternehmen machen.
Diese fünf Tätigkeiten bestimmen den Umfang der Repräsentanz, auf den die 2017 eingeführte Ziffer (8) der Dienstleistungsausnahmen verweist. Tätigkeiten außerhalb dieses Rahmens fallen nicht unter die RO-Ausnahme. Dafür sind eine FBL, eine andere Ausnahme oder eine andere Struktur zu prüfen.
Unzulässige Tätigkeiten
- Erzielung von Umsätzen aus Handel oder Dienstleistungen in Thailand.
- Annahme von Bestellungen, Verkaufsangebote oder Verhandlungen über Käufe und Verkäufe im Namen der Zentrale.
- Geschäftstätigkeit oder Dienstleistungen für Dritte.
Diese Beschränkungen betreffen die kommerzielle Tätigkeit. Für den eigenen Betrieb benötigt die Repräsentanz weiterhin administrative Vereinbarungen, etwa einen Büromietvertrag und Arbeitsverträge.
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Wesentliche Anforderungen
Mindestkapital und Überweisungsfristen
§ 14 des Foreign Business Act regelt das Mindestkapital auch für Unternehmen, die keine FBL benötigen. Für eine Repräsentanz beträgt es nach Ziffer 2 der Ministerialverordnung zur Festlegung des Mindestkapitals und der Fristen für die Einbringung oder Überweisung des Mindestkapitals nach Thailand B.E. 2562 (2019) mindestens 2 Millionen THB. Bei einer im Ausland gegründeten Gesellschaft sind dies nach Thailand eingebrachte oder überwiesene Mittel.
Bei einer geplanten Betriebsdauer von mindestens drei Jahren müssen bis zu den folgenden Zeitpunkten insgesamt mindestens diese Beträge nach Thailand eingebracht werden:
- Innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit: 500.000 THB (25 %).
- Bis zum Ende des ersten Jahres: 1 Million THB (50 %).
- Bis zum Ende des zweiten Jahres: 1,5 Millionen THB (75 %).
- Bis zum Ende des dritten Jahres: 2 Millionen THB (100 %).
Dies sind Mindestbeträge zu den jeweiligen Fristen; die Zentrale darf das Kapital früher überweisen. Bei einer geplanten Betriebsdauer von weniger als drei Jahren ist der gesamte Betrag innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit einzubringen. Jeder Kapitaltransfer muss dem DBD innerhalb von 15 Tagen nachgewiesen werden. Siehe Ziffern 2, 4 und 6 der Ministerialverordnung zur Festlegung des Mindestkapitals und der Fristen für die Einbringung oder Überweisung des Mindestkapitals nach Thailand B.E. 2562 (2019).
Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsverlängerungen
Die Anforderungen an die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter ergeben sich aus Verwaltungskriterien: den Kriterien des Immigration Bureau auf Grundlage des Immigration Act B.E. 2522 (1979) und den Kriterien des Department of Employment auf Grundlage der Royal Ordinance on the Management of Foreign Workers B.E. 2560 (2017) in ihrer geänderten Fassung.
Für die Personalplanung einer Repräsentanz gilt das Verhältnis 1:1: ein dauerhaft beschäftigter thailändischer Mitarbeiter je ausländischem Mitarbeiter für eine geschäftlich begründete Aufenthaltsverlängerung. Die Einwanderungsvorschriften reduzieren das übliche Verhältnis von 4:1 für Repräsentanzen. Grundlage ist die Anordnung des Immigration Bureau Nr. 12/2568 (2025), Anhang, Ziffer 2.1 A(5)–(6).
Arbeitsgenehmigungen prüft das Department of Employment gesondert. Ziffern 13–15 des Anhangs zu seinen Regeln für Arbeitsgenehmigungen von 2025 sehen für Repräsentanzen folgende reguläre Grenzen vor:
- Bis zu zwei ausländische Beschäftigte für Produktberatung, Informationen über neue Waren oder Dienstleistungen oder Berichte über die Geschäftsentwicklung.
- Bis zu fünf ausländische Beschäftigte für die Suche nach Bezugsquellen für Waren oder Dienstleistungen sowie die Qualitäts- und Mengenprüfung von Waren, die die Zentrale in Thailand kauft oder herstellen lässt.
- Mehr als fünf bei entsprechender Begründung: Bei Repräsentanzen der Kategorie Lieferantensuche und Warenprüfung kann die Zahl nach Notwendigkeit und Angemessenheit beurteilt werden, wenn die Zentrale im Vorjahr Waren im Wert von mindestens 100 Millionen THB von thailändischen Herstellern gekauft hat.
Die Verordnung des Department of Employment selbst begründet das Verhältnis 1:1 für Repräsentanzen nicht. Bei der Personalplanung sind sowohl die Kriterien für Arbeitsgenehmigungen als auch die einschlägigen Einwanderungsvorschriften zu berücksichtigen. Die Einhaltung des Verhältnisses und der genannten Beschäftigtenzahlen garantiert keine Genehmigung.
Leitung und Organisation vor Ort
Die Zentrale sollte eine bevollmächtigte Person mit der Leitung der Repräsentanz betrauen und ein Büro sowie eine Kontaktadresse in Thailand einrichten. Eine ausländische Leitungsperson, die in Thailand arbeitet, benötigt die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltsberechtigungen, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Steuern, Buchführung und laufende Pflichten
- Finanzierung durch die Zentrale: § 66 des Revenue Code regelt die Besteuerung thailändischer Geschäftsgewinne ausländischer Unternehmen. Nach Ziffern 3–4 der Erläuterung des Revenue Department gelten Mittel zur Kostendeckung einer Repräsentanz, die ausschließlich ihre eigene Zentrale unterstützt, nicht als steuerpflichtige Einnahmen. Dies ist eine Verwaltungsauslegung, keine gesetzliche Steuerbefreiung. Leistungen an andere Konzerngesellschaften fallen nicht unter diese Behandlung.
- Körperschaftsteuer: Für Repräsentanzen besteht keine allgemeine Steuerbefreiung. Beispielsweise sind Bankzinsen bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Nettogewinns zu berücksichtigen. Siehe die Auskunft des Revenue Department zu Zinserträgen einer Repräsentanz.
- Steuerliche Organisation: Die steuerliche Identifizierung und die Abgabe der erforderlichen Erklärungen müssen sichergestellt sein. Hinzu kommen die jeweils geltenden Pflichten zum Steuerabzug bei Zahlungen an Beschäftigte und zur Sozialversicherung.
- Buchführung und Abschlussprüfung: Die Buchführung beginnt mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Der geprüfte Jahresabschluss muss dem DBD innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres vorgelegt werden. Siehe §§ 9 und 11 des Accounting Act B.E. 2543 (2000).
Schritte zur Einrichtung einer Repräsentanz
- Tätigkeitsumfang prüfen. Die geplanten Aufgaben müssen in die fünf zulässigen Kategorien fallen. Für lokale Verkäufe oder entgeltliche Dienstleistungen ist eine andere Struktur zu prüfen.
- Unterlagen vorbereiten. Dazu gehören die Unternehmensunterlagen der ausländischen Zentrale, die Bevollmächtigung der Leitung, eine Tätigkeitsbeschreibung und Angaben zum Büro in Thailand. Die Anforderungen an Beglaubigung, Legalisation und Übersetzung sind für die konkrete Einreichung zu klären.
- DBD benachrichtigen. Den Aufbewahrungsort der Buchführungsunterlagen im DBD-Verfahren für ausländische juristische Personen mitteilen und eine 13-stellige Identifikationsnummer einholen. §§ 8 und 13 des Accounting Act B.E. 2543 (2000) regeln die Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten; Mitteilung und Nummernvergabe erfolgen im DBD-Verfahren.
- Finanzierung und Betrieb organisieren. Kapital fristgerecht überweisen, Buchführung und steuerliche Abläufe einrichten sowie die erforderlichen Beschäftigungs-, Arbeitsgenehmigungs- und Aufenthaltsverfahren durchführen.
- Laufende Pflichten erfüllen. Kapitalnachweise und Buchführungsunterlagen aufbewahren, Steuererklärungen und geprüfte Jahresabschlüsse einreichen sowie Arbeits- und Aufenthaltsberechtigungen rechtzeitig verlängern.
Das DBD bestätigt das Mitteilungsverfahren, das Mindestkapital von 2 Millionen THB und die Pflicht zur Einreichung von Jahresabschlüssen in seiner Auskunft zu einer Repräsentanz vom Januar 2019.
Wann eine Repräsentanz sinnvoll ist
Eine Repräsentanz kann für ein ausländisches Unternehmen geeignet sein, das in Thailand Lieferanten suchen, Qualität überwachen, Unterstützung zu Produkten leisten oder Geschäftsinformationen sammeln möchte, ohne dort Handels- oder Dienstleistungsumsätze zu erzielen. Zu den Vorteilen zählen die FBL-Befreiung und das reduzierte Personalverhältnis von 1:1 für Aufenthaltsverlängerungen.
Zu berücksichtigen sind der begrenzte Tätigkeitsumfang, die Mindestfinanzierung von 2 Millionen THB sowie die laufenden Pflichten zu Buchführung, Steuern und Beschäftigung. Sind lokale Verkäufe oder entgeltliche Dienstleistungen geplant, sollten eine thailändische Gesellschaft, eine Zweigniederlassung oder andere geeignete Strukturen verglichen werden.
Benötigt die Gruppe eine thailändische Gesellschaft, die verbundenen Unternehmen Dienstleistungen in Rechnung stellt, sollte die im August 2026 eingeführte FBL-Ausnahme für konzerninterne Dienstleistungen geprüft werden. Sie erfasst bestimmte Verwaltungs-, Personalmanagement- und IT-Managementleistungen zwischen entsprechend verbundenen juristischen Personen und kann besser passen als eine Repräsentanz.
Häufige Fragen
Darf eine Repräsentanz Verträge abschließen?
Sie darf Verträge für ihren eigenen Betrieb abschließen, etwa einen Büromietvertrag oder Arbeitsverträge. Sie darf keine Bestellungen annehmen oder kommerziellen Käufe und Verkäufe für die Zentrale abschließen.
Zahlt eine Repräsentanz Körperschaftsteuer?
Die Finanzierung ihrer Ausgaben durch die Zentrale gilt nach der Verwaltungsauslegung nicht als steuerpflichtige Einnahme, wenn die Repräsentanz ausschließlich diese Zentrale unterstützt. Andere Einnahmen, etwa Bankzinsen, fließen in die Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns ein. Die einschlägigen Steuererklärungen sind weiterhin abzugeben.
Wie viele ausländische Mitarbeiter darf sie beschäftigen?
Regulär bis zu zwei oder fünf, abhängig von der Tätigkeit. Für eine geschäftlich begründete Aufenthaltsverlängerung wird ein dauerhaft beschäftigter thailändischer Mitarbeiter je ausländischem Mitarbeiter verlangt. Die oben erläuterte Ausnahme kann mehr als fünf ermöglichen. Diese Zahlen garantieren keine Genehmigung.
Repräsentanz oder Zweigniederlassung?
Eine Zweigniederlassung darf in Thailand Umsätze erzielen. Ob sie eine FBL benötigt, hängt von ihrer Tätigkeit und etwaigen Ausnahmen oder anderen Genehmigungen ab. Ihre thailändischen Geschäftsgewinne sind grundsätzlich steuerpflichtig. Eine qualifizierte Repräsentanz benötigt keine FBL, darf aber keine Handels- oder Dienstleistungsumsätze erzielen.
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