BOI-Förderung in Thailand für Software, digitale Plattformen und digitale Inhalte: Ein umfassender Leitfaden

Wichtige Fördermaßnahmen und Voraussetzungen für IT- und Tech-Investitionen in Thailand im Überblick

Das thailändische Board of Investment (BOI) bietet eine Vielzahl von Fördermaßnahmen zur Unterstützung des Wachstums von IT- und Technologieunternehmen. Diese Vorteile stehen sowohl thailändischen als auch ausländischen Unternehmen offen und umfassen Steuervergünstigungen, 100 % ausländisches Eigentum sowie vereinfachte Visa-Verfahren. Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Fördermaßnahmen und Voraussetzungen für Unternehmen in den Bereichen Softwareentwicklung, digitale Plattformen und Content-Erstellung in Thailand.

Neu definierte Geschäftskategorie „Digitale Technologie“

Mit der Bekanntmachung Nr. Sor 2/2567 vom 15. März 2024 hat das BOI seine Förderstruktur an die sich wandelnde IT- und Technologielandschaft angepasst. Die Kategorie „8.1 Digital Technology Business“ ist nun in zwei Hauptaktivitäten unterteilt:

  • 8.1.1: Entwicklung von Software oder Plattformen für digitale Dienste oder Inhalte.
  • 8.1.2: Verbesserung von Software oder Plattformen für digitale Dienste oder Inhalte.

Definitionen der förderfähigen Aktivitäten

In der Bekanntmachung Nr. Por. 12/2566 definiert das BOI die förderfähigen Aktivitäten wie folgt:

  • Software: Computerprogramme, Anwendungen, Systeme oder eine Reihe von Befehlen in einer Programmiersprache, die einen Computer oder ein elektronisches Gerät anweisen, bestimmte Funktionen auszuführen.
  • Plattform zur Bereitstellung digitaler Dienste: Systeme, Kanäle oder Prozesse zur Bereitstellung digitaler Dienste. Solche Plattformen ermöglichen den Austausch von Informationen, Waren oder Dienstleistungen zwischen Entwicklern und Nutzern über das Internet oder andere elektronische Netzwerke.
  • Digitale Inhalte: Computergenerierte Animationen, einschließlich Videospiele, Animationen, Augmented Reality (AR) und Virtual Reality (VR).

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Grundlegende BOI-Anforderungen für die Kategorie „Digitale Technologie“

Das BOI hat zwei zentrale Anforderungen für Projekte in den Bereichen Softwareentwicklung, digitale Plattformen oder digitale Inhalte festgelegt: Die Entwicklung muss in Thailand stattfinden, und es gilt eine Mindestinvestition auf Basis der Gehälter thailändischer IT-Fachkräfte.

Entwicklung in Thailand

Die Entwicklung von Software, digitalen Serviceplattformen oder digitalen Inhalten in Thailand muss nach der Beantragung der Förderung neu beginnen. Bringt ein Projekt bereits zuvor entwickelte Produkte ein, müssen nach der Antragstellung neue, eigenständige Funktionen entwickelt werden.

Mindestinvestitionsanforderung

Projekte müssen jährlich mindestens 1,5 Millionen THB an Gehältern für thailändische IT-Fachkräfte aufwenden. Dies umfasst sowohl fest angestellte als auch befristet beschäftigte Mitarbeiter, die nach Einreichung des Förderantrags eingestellt wurden.

Einzelheiten zu thailändischen IT-Fachkräften

Zu den anerkannten Positionen für thailändische IT-Fachkräfte zählen:

  • Entwickler
  • Programmierer
  • Systemanalysten
  • Softwareingenieure
  • Tester
  • Front-End-/Back-End-Entwickler
  • Projektmanager
  • Animatoren, 2D-/3D-Artists
  • Game Designer
  • Visual Artists und Computergrafik-Designer

Das BOI prüft die Qualifikationen der thailändischen IT-Fachkräfte anhand von Nachweisen einschlägiger IT-Kenntnisse. Dazu zählen Zeugnisse und Studiennachweise, mindestens ein Jahr Berufserfahrung (bestätigt durch frühere Arbeitgeber), Zertifikate einschlägiger Schulungen (mindestens sechs Monate bei anerkannten Einrichtungen) sowie berufliche Qualifikationsnachweise oder vom BOI anerkannte Zertifikate.

Die eingestellten Fachkräfte müssen nach der Beantragung der BOI-Förderung neu in die Gehaltsliste des Unternehmens aufgenommen werden. Wiedereingestellte Mitarbeiter, deren Beschäftigung weniger als ein Jahr vor der Wiedereinstellung endete, sind nicht anrechenbar.

Die Beschäftigung thailändischer IT-Mitarbeiter muss durch Steuererklärungen, konkret die Formulare PND 1 oder PND 1 Kor, nachgewiesen werden, um auf die Mindestinvestitionsanforderung angerechnet zu werden.

Weitere wesentliche Anforderungen

Nutzung von Maschinen: Vorhandene oder gebrauchte Maschinen dürfen im Projekt eingesetzt werden.

Frist für den Projektstart: Das Projekt muss innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Förderzertifikats den vollen Betrieb aufnehmen. Fristverlängerungen für die Betriebsaufnahme oder den Import von Maschinen sind nicht möglich.

Ausschluss von Einzel- und Großhandel: Das BOI gewährt keine Investitionsförderung für Einzel- oder Großhandelstätigkeiten jeglicher Art.

Nicht förderfähige Projekte

Bestimmte Arten von Software, Plattformen und digitalen Aktivitäten sind nicht förderfähig. Dazu gehören:

  • Entwicklung einer Website, die keine Webanwendung ist
  • Beratungsdienstleistungen
  • Verkauf von Waren oder Dienstleistungen über Plattformen (z. B. Großhandel, Einzelhandel, Transport, Kreditvergabe)
  • Verbesserungen an Software oder Plattformen ohne neue Funktionen (z. B. Änderungen der Benutzeroberfläche, zusätzliche Sprachen)
  • Erwerb, Installation, Konfiguration oder Wartung von Geräten/Software anderer Anbieter
  • Datenanalysedienste ohne Entwicklung eigener Analysetools
  • Softwaretests ohne Einsatz eigener Entwicklungsressourcen des Antragstellers
  • Erstellung von Computergrafiken oder visuellen Effekten für Filme, Serien, Werbung oder Dokumentationen
  • Video- und Audiobearbeitung
  • Digitales Zeichnen (z. B. Web-Karikaturen, Sticker)
  • Kryptowährungsbezogene Dienstleistungen ohne Bezug zur Plattformentwicklung (z. B. ICOs)
  • Software- oder Plattformentwicklung ausschließlich für den internen Gebrauch
  • Sonstige Aktivitäten ohne direkten Bezug zur Entwicklung neuer Produkte oder Funktionen; diese prüft das BOI im Einzelfall

Welche Fördermaßnahmen gibt es für Softwareentwicklung, digitale Plattformen und die Erstellung digitaler Inhalte?

Das BOI bietet eine Reihe von steuerlichen und nicht-steuerlichen Anreizen, um Investitionen in IT-/Tech-Unternehmen zu fördern. Diese richten sich an Softwareentwicklung, digitale Plattformen und die Erstellung digitaler Inhalte und sprechen sowohl inländische als auch ausländische Unternehmen an.

Nicht-steuerliche Anreize

Zu den nicht-steuerlichen Anreizen des BOI zählen:

  • 100 % ausländisches Eigentum: Ausländische Investoren können IT-/Tech-Unternehmen in Thailand vollständig besitzen – eine bedeutende Ausnahme von den üblichen Beschränkungen für ausländisches Eigentum.
  • Vereinfachte Beschäftigung ausländischer Fachkräfte: Das BOI vereinfacht die Einstellung ausländischer Fachkräfte, sodass Unternehmen qualifizierte Talente aus dem Ausland effizienter rekrutieren können.
  • Nutzung von Ausrüstung: IT-/Tech-Unternehmen dürfen sowohl neue als auch gebrauchte Ausrüstung einsetzen, was Flexibilität bei den Kosten schafft.
  • Grundeigentum: Unter bestimmten Voraussetzungen können ausländische Unternehmen Grundeigentum zur Unterstützung ihrer geförderten Geschäftstätigkeit erwerben.
  • Devisentransfer: Unternehmen können Gewinne und Kapital in Fremdwährungen ins Ausland transferieren und so ihre internationalen Finanzen flexibel steuern.

Steuerliche Anreize

Unternehmen in den Bereichen Softwareentwicklung, digitale Plattformen und digitale Inhalte können sich für Steueranreize der Gruppe A2 qualifizieren, die erhebliche Vorteile bieten, darunter:

  • Befreiung von der Körperschaftsteuer (CIT): Unternehmen können bis zu 8 Jahre von der CIT befreit werden. Die jährliche Obergrenze der Steuerbefreiung wird mit 100 % der vom BOI festgelegten anrechenbaren Ausgaben berechnet, einschließlich anrechenbarer Gehälter thailändischer IT-Fachkräfte sowie Schulungs- und Zertifizierungskosten.
  • Zollbefreiung für Maschinen: Unternehmen sind von Einfuhrzöllen auf im Projekt eingesetzte importierte Maschinen befreit.
  • Befreiung für F&E-Rohstoffe: Unternehmen sind von Zöllen auf Rohstoffe befreit, die für Forschungs- und Entwicklungszwecke verwendet werden.
  • Befreiung für Exportmaterialien: Zollbefreiung auf Roh- oder Hilfsstoffe, die für die Herstellung von Exportgütern verwendet werden – gültig für ein Jahr mit Verlängerungsmöglichkeit.

Den vollständigen Förderrahmen und alle Bedingungen finden Sie im offiziellen BOI Investment Promotion Guide (engl.).

Besondere Bedingungen für die Steuerbefreiung

Um die Steueranreize zu erhalten, müssen Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen; die CIT-Befreiung wird auf Basis anrechenbarer Ausgaben berechnet, die nach Einreichung des BOI-Antrags entstanden sind. Zu den anrechenbaren Ausgaben zählen:

  • Gehälter thailändischer IT-Fachkräfte: 100 % der Gehaltskosten für neu eingestellte thailändische IT-Mitarbeiter sind anrechenbar.
  • Technologiebezogene Schulungen: Ausgaben für Schulungen, die IT-Kompetenzen und Technologie-Know-how fördern, sind anrechenbar.
  • Kosten für Qualitätszertifizierungen: Ausgaben für anerkannte Qualitätsstandards wie ISO 29110 oder CMMI Level 2+ werden berücksichtigt.

Von der CIT befreite Einnahmen müssen unmittelbar aus dem Verkauf oder den Dienstleistungen der nach BOI-Kriterien entwickelten Software, digitalen Plattformen oder Inhalte stammen. Anerkannte Einnahmequellen sind:

  • Lizenzgebühren
  • Abonnementgebühren
  • Pay-per-Use-Gebühren

Fördermaßnahmen für Verbesserungsprojekte

Für Unternehmen, die bestehende Software oder digitale Plattformen verbessern, bietet das BOI spezielle Anreize – allerdings ohne CIT-Befreiung. Die wichtigsten Kriterien für Verbesserungsprojekte sind:

  • Mindestgehaltsanforderung: Jährlich müssen mindestens 1,5 Millionen THB für Gehälter thailändischer IT-Fachkräfte aufgewendet werden, einschließlich befristet Beschäftigter, die nach Einreichung des Förderantrags eingestellt wurden.
  • Einreichung eines Verbesserungsplans: Unternehmen müssen einen detaillierten Plan zu den geplanten Verbesserungen der Software, Plattform oder digitalen Inhalte einreichen, den das BOI prüft und genehmigt.
  • Feste Kategorienwahl: Die im Antragsprozess gewählte Geschäftskategorie kann nachträglich nicht geändert werden.
  • Nutzung vorhandener oder gebrauchter Maschinen: Das BOI erlaubt für Verbesserungsprojekte den Einsatz vorhandener oder gebrauchter Maschinen.
  • Frist für die Betriebsaufnahme: Projekte müssen innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Förderzertifikats den vollen Betrieb aufnehmen; Verlängerungen sind ausgeschlossen.
  • Maschinenimport: Für den Import von Maschinen sind keine Fristverlängerungen möglich.
  • Grundeigentum: Grundeigentum ist für geförderte Verbesserungsprojekte nicht zulässig.

Diese Regeln sind entscheidend für Projekte, die eine BOI-Förderung für Verbesserungen erhalten möchten.

Ablauf der Antragstellung für die BOI-IT-Förderung

Das spezielle Antragsformular für die Aktivitäten 8.1.1 und 8.1.2 sowie die Checklisten der erforderlichen Unterlagen können auf der offiziellen BOI-Formularseite heruntergeladen werden.

Bei der Einreichung Ihres BOI-Antrags über die Online-Plattform sollten Sie folgende Schlüsselinformationen angeben:

  • Unternehmenshintergrund und Ziele: Angaben zur Gründung, Geschäftstätigkeit, zu Mitarbeitern und bisherigen Umsätzen sowie die Ziele der angestrebten BOI-Förderung.
  • Projektübersicht: Überblick über Technologie, Prozesse und Betriebsstruktur.
  • Mitarbeiterinformationen: Geplante Rollen, Anzahl thailändischer und ausländischer Mitarbeiter sowie Gehaltsangaben.
  • Schulung & Technologietransfer: Pläne zur Weiterbildung thailändischer Mitarbeiter und zum Wissenstransfer.
  • Finanzplan: Umsatzprognosen, Finanzierungsquellen und Kapitalverwendung.
  • Markt & Produktion: Prognostizierte Umsätze, Produktionskapazität und Marktreichweite.
  • Produktentwicklung: Angaben dazu, wo die Software, Plattform oder die digitalen Inhalte entwickelt wurden, einschließlich zentraler Funktionen und Merkmale.
  • Geplante Entwicklung: Beschreibung künftiger Software, Plattformen oder Inhalte mit Fokus auf neuen Funktionen.
  • Verwendete Technologie: Liste der Hard- und Software-Tools für das Projekt.

Zur Umsetzung des Projekts ist die Gründung einer Gesellschaft in Thailand erforderlich.


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Mikhail Borodin - Managing Partner, AIM Bangkok

Über den autor

Mikhail Borodin

Managing Partner

Mikhail ist seit 1997 im internationalen Wirtschaftsrecht tätig. Seine Karriere begann bei führenden deutschen Wirtschaftskanzleien in Russland, wo er Mandanten aus der DACH-Region bei grenzüberschreitenden Transaktionen betreute. Anschließend war er für internationale Kanzleien in Bangkok tätig. Heute begleitet er mit AIM Bangkok Unternehmen und Privatpersonen beim Markteintritt, bei Investitionen, Immobilientransaktionen und der Relocation nach Thailand. Mikhail Borodin spricht fließend Deutsch, Englisch und Russisch und lernt Thai. Mikhail ist in Thailand nicht als Rechtsanwalt zugelassen. Die Beratung zu Fragen des thailändischen Rechts erfolgt durch die in Thailand zugelassenen Rechtsanwälte der Kanzlei.