BOI-Förderungen in Thailand beantragen: Praxisleitfaden für ausländische Investoren


Zusammenfassung: Ein praktischer Leitfaden zu BOI-Förderungen – was möglich ist (Steuerbefreiung bis zu 13 Jahren, Vorteile bei 100 % Auslandsbeteiligung, Grundstückseigentum, Visa/Work Permits), typische Fallstricke und ein klarer 8-Schritte-Ablauf mit konkreten Fristen.

Was ist das Thailand Board of Investment (BOI)?

Das Thailand Board of Investment (BOI) ist eine Regierungsbehörde, die Investitionen in Thailand fördert, indem sie ausgewählten Projekten steuerliche und nichtsteuerliche Vergünstigungen gewährt. Die BOI-Förderung ist selektiv: Förderfähig sind nur Projekte, die die aktuellen Kriterien in Zielsektoren erfüllen – etwa Technologie, fortgeschrittene Fertigung, grüne Energie sowie hochwertige/digitale Dienstleistungen.

Überblick über die BOI-Förderungen

Das BOI gewährt förderfähigen Projekten steuerliche und nichtsteuerliche Vergünstigungen. Für viele ausländische Investoren ist der entscheidende Vorteil der legale Weg zu bis zu 100 % Auslandsbeteiligung am geförderten Projekt – also über die übliche 49-%-Grenze des Foreign Business Act hinaus.

Steuerliche Vergünstigungen (aktivitätsabhängig)

  • Befreiung von der Körperschaftsteuer (CIT) – je nach Aktivität bis zu 13 Jahre.
  • Befreiung von Einfuhrzöllen – z. B. für Maschinen sowie Rohstoffe für F&E oder Exportproduktion.
  • Zusätzliche Abzüge – etwa für Transport, Strom und Wasser; in bestimmten Fällen auch zusätzliche Absetzbeträge für Bau-/Installationskosten.

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Nichtsteuerliche Vergünstigungen (projektbezogen)

  • Bis zu 100 % Auslandsbeteiligung am geförderten Projekt.
  • Grundeigentum für genehmigte betriebliche Nutzung (und – wo zulässig – begrenzte Wohnnutzung für Mitarbeiter).
  • Beschleunigte Visa- und Arbeitserlaubnisverfahren über BOI-Systeme (z. B. e-Expert, One-Stop Service).
  • Weitere Erleichterungen, u. a. Rückführung von Gewinnen und Fremdwährungen.

Einstufung der BOI-Aktivitäten (A/B): Steuer- vs. Nichtsteuerförderung

Das BOI ordnet förderfähige Aktivitäten zwei Gruppen zu. Gruppe A gewährt eine Befreiung von der Körperschaftsteuer (CIT); Gruppe B sieht keine CIT-Befreiung, aber nichtsteuerliche Vergünstigungen vor.

Gruppe A – CIT-Befreiung (nach Aktivitätsstufe):

  • A1+: 10–13 Jahre, ohne Obergrenze
  • A1: 8 Jahre, ohne Obergrenze
  • A2: 8 Jahre, gedeckelt (max. 100 % der Investitionssumme)
  • A3: 5 Jahre, gedeckelt
  • A4: 3 Jahre, gedeckelt

Gruppe B – keine CIT-Befreiung:

Nichtsteuerliche Vorteile bleiben bestehen (z. B. Einfuhrzollbefreiungen für Maschinen/Rohstoffe, bis zu 100 % Auslandsbeteiligung, Visa/Work-Permits über BOI-Systeme).

Hinweis: Unabhängig von A oder B erhalten alle BOI-Projekte Zugang zu den Basis-Nichtsteuervergünstigungen (u. a. Auslandsbeteiligung, Grundeigentum für Projektzwecke – soweit zulässig –, Visa/Work-Permits).

Grundlegende Förderungen nach Tätigkeitsgruppen (A1–B) — Infografik aus dem Investment Promotion Guide 2026 des Thailand Board of Investment (BOI). © BOI. Nur zu Informationszwecken.

Weitere BOI-Zusatzförderungen (merit-basiert)

Neben den Basisvergünstigungen vergibt das BOI leistungsbezogene Zusatzanreize für Projekte mit besonderem wirtschaftlichem Nutzen (z. B. F&E, Qualifizierung, Technologietransfer). Je nach Umfang der Investition sind verlängerte CIT-Befreiungen und zusätzliche Vorteile möglich.

Wettbewerbsfähigkeit steigern (Competitiveness Enhancement)

  • Forschung & Entwicklung (F&E), Training und Technologietransfer
  • Entwicklung lokaler Zulieferer sowie Produkt-/Designentwicklung
  • Finanzielle Vorteile für IP-Lizenzierung und Kooperationen mit Hochschulen/Forschungseinrichtungen

Regional-/Gebietsbezogene Förderung

  • Eastern Economic Corridor (EEC), Sonderwirtschaftszonen (SEZ)
  • Provinzen mit niedrigem Einkommen bzw. besonderem Entwicklungsbedarf
  • Industrie- und Technologieparks Effekte können u. a. längere Steuerbefreiungen oder reduzierte Investitionsschwellen sein.

Agenda-basierte Programme

  • Wirtschaftliche Erholung, Smart Industries, Business-Relocation
  • Förderung von Schlüsselbranchen (z. B. Automotive, Elektronik, MedTech)
  • Maßnahmen zur Gewinnung qualifizierter Fachkräfte

Grundeigentum & Beschäftigungsregeln

Die Vorgaben zu Grundeigentum und Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter sind komplex und werden regelmäßig angepasst. BOI-Förderungen bieten in beiden Bereichen erhebliche Erleichterungen – wichtig ist jedoch, die aktuellen Anforderungen zu kennen.

Grundeigentum für BOI-geförderte Unternehmen

Einer der größten Vorteile ist das (in Thailand seltene) Recht auf Grundeigentum für ausländisch beherrschte Gesellschaften für betriebliche Zwecke. Dieses Privileg ist projektspezifisch und an strenge Bedingungen geknüpft; seit 2024/2025 gelten verschärfte Regeln, u. a. branchenspezifische Einschränkungen und die Pflicht zur Antragstellung über e-Land.

Weiterführende Informationen in unserem Blog: BOI Land Ownership for Foreign Companies in Thailand (EN).

Neue Regeln für ausländische Beschäftigte

Das BOI hat wesentliche Neuerungen eingeführt, u. a.:

  • verbindliche Quoten Thai : Ausländer für große Produktionsbetriebe,
  • Mindestgehaltsgrenzen nach Funktion und Qualifikation,
  • beschleunigte Verfahren über e-Expert und das BOI One-Stop Service Center.

Ausführlich erläutert in unserem Blog: New BOI Rules for Hiring Foreign Employees in Thailand (Oct 2025 / Jan 2026) (EN).


Unterstützte Industrien

Das BOI fördert Investitionen in vier Hauptabteilungen mit insgesamt zehn Branchenkategorien.

Vier Hauptabteilungen:

  1. Agrar, Lebensmittel, Biotechnologie & Medizin
  2. Maschinenbau, Automobil, Elektrogeräte & Elektronik
  3. Metall, Werkstoffe, Chemie & Petrochemie; Öffentliche Versorger
  4. Digitale & kreative Industrien; Hochwertige Dienstleistungen

Zehn Branchenkategorien:

  • Agrar-, Lebensmittel- und Biotechnologie
  • Medizinische Industrie
  • Maschinen- und Fahrzeugindustrie
  • Elektrogeräte- und Elektronikindustrie
  • Metall- und Werkstoffindustrie
  • Chemische und petrochemische Industrie
  • Öffentliche Versorgungsbetriebe
  • Digitale Industrie
  • Kreativwirtschaft
  • Hochwertige Dienstleistungen

Jede Kategorie umfasst konkret förderfähige Aktivitäten mit definierten Kriterien (z. B. Mindestinvestitionsvolumen, Technologie-/Innovationsbeitrag, lokale Wertschöpfung). Die vollständigen Aktivitätslisten finden Sie auf der offiziellen BOI-Website bzw. im Investment Promotion Guide des BOI.


Ist BOI das Richtige für Sie? Häufige Fallstricke

Die Vorteile sind beträchtlich, das Verfahren jedoch anspruchsvoll und nicht für jedes Unternehmen geeignet. Prüfen Sie vorab folgende Punkte:

Typische Fehler, die Sie vermeiden sollten

  • Nicht förderfähige Aktivität. Häufigster Ablehnungsgrund: Beantragung einer Aktivität, die nicht auf der BOI-Liste steht. Unbedingt die aktuelle Liste der förderfähigen Tätigkeiten prüfen.
  • Compliance unterschätzt. BOI-Projekte unterliegen strengen Berichtspflichten (z. B. halbjährliche Fortschrittsberichte), Fristen und Auflagen. Für kleinere Unternehmen kann der Administrative Aufwand erheblich sein.
  • Unzureichender Antrag. Der Antrag muss klar, vollständig und professionell sein – inkl. belastbarer Projektbeschreibung, Technologie-/Prozessdarstellung, Personal- und Investitionsplan sowie realistischen Annahmen. Vage oder lückenhafte Anträge werden rasch abgelehnt.
  • Mindestinvestition ignoriert. In der Regel ist eine Mindestinvestition von 1 Mio. THB erforderlich (ohne Grundstückskosten und Betriebskapital).

Wann BOI ggf. nicht sinnvoll ist

  • Begrenztes Budget/Ressourcen, die laufende Compliance und Projektumsetzung gefährden.
  • Geringe technologische Tiefe bzw. niedrige lokale Wertschöpfung, die nicht zu den BOI-Prioritäten passt.
  • Geringe Export-, F&E- oder Qualifizierungsanteile, die Merit-Anreize schwer erreichbar machen.
  • Geringe Bereitschaft zu Governance und Reporting (Fristen, Nachweisdokumente, Audits).

Praxis-Tipp: Führen Sie vorab einen Eligibility-Pre-Check durch (Aktivität, Standort, Investitionshöhe, Zeitplan) und identifizieren Sie regulatorische Gaps, bevor Sie mit der Ausarbeitung des Antrags beginnen.


Schritt-für-Schritt: Der BOI-Antrag in 8 Schritten

Der BOI-Förderprozess besteht aus mehreren Stufen – von der Beurteilung der Förderungswürdigkeit bis zur Einhaltung der Auflagen nach der Genehmigung. Die folgende Übersicht spiegelt das offizielle Verfahren und die gelebte Praxis wider.

  1. Machbarkeits- & Förderfähigkeitsprüfung
    Prüfen, ob Ihre Aktivität aktuell förderfähig ist (Katalog/Notifications). Nutzen-/Aufwand-Abwägung (Compliance, Reporting, Fristen) vornehmen; Budget, Technologie, Personal und Zeitplan realistisch planen.
  2. Antragseinreichung (e-Investment Promotion System)
    Online-Einreichung mit Projektüberblick, Investitionssumme, Technologie/Prozess, Standort, Personalplan (Thai & Ausländer), Training/Know-how-Transfer, Absatz/Export sowie Finanz- und Produktionsprognosen.
    Hinweis: Sonderfälle (z. B. Performance-Improvement, lokale/soziale Projekte) teils papierbasiert im BOI-Head Office.
  3. Präsentation & Evaluation
    BOI terminiert in der Regel innerhalb von ca. 10 Arbeitstagen eine Projektpräsentation; zusätzliche Unterlagen möglich.
    Entscheidfristen (ab Vollständigkeit): ≤ THB 200 Mio.: 40 Arbeitstage · THB 200 Mio.–2 Mrd.: 60 Arbeitstage · > THB 2 Mrd.: 90 Arbeitstage.
  4. BOI-Beschluss & Annahme
    Bei Bewilligung informiert das BOI innerhalb von 7 Tagen.
    Die Annahme des Beschlusses muss innerhalb von 30 Tagen online (Promotion Acceptance Form) erfolgen – sonst verfällt die Bewilligung automatisch.
  5. Unternehmensgründung
    Nach Annahme: Gründung binnen 6 Monaten. Ausländische Investoren transferieren das eingezahlte Kapital aus dem Ausland und belegen dies (z. B. FETF, Bank Advice). Erforderlich u. a.: Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Satzung.
  6. Promotionsurkunde (Promotion Certificate)
    Nach Registrierung über das BOI-System beantragen; Erteilung in der Regel binnen 10 Arbeitstagen nach Vollständigkeit. Die Urkunde enthält Vorteile, Auflagen und Umsetzungsfristen.
  7. Visa & Work Permits
    Registrierung im e-Expert; Beantragung über das BOI One-Stop Service Center (in der Regel schneller als der Standardweg).
  8. Compliance & Reporting (Post-Approval)
    Halbjährliche Fortschrittsberichte (Februar & Juli) via e-Monitoring.
    Produktiver Start binnen 36 Monaten ab Urkundendatum (Verlängerung nur auf fristgerechten Antrag).
    Einhaltung relevanter Standards/Normen (z. B. ISO, Umwelt). Bei Verstößen drohen Aussetzung oder Aufhebung der BOI-Vorteile.

V erfahrensübersicht: Infografik „Procedures for Investment Promotion Application“ des Thailand Board of Investment (BOI). © BOI. Verwendung zu Informationszwecken.

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Mikhail Borodin - Managing Partner, AIM Bangkok

Über den autor

Mikhail Borodin

Managing Partner

Mikhail ist seit 1997 im internationalen Wirtschaftsrecht tätig. Seine Karriere begann bei führenden deutschen Wirtschaftskanzleien in Russland, wo er Mandanten aus der DACH-Region bei grenzüberschreitenden Transaktionen betreute. Anschließend war er für internationale Kanzleien in Bangkok tätig. Heute begleitet er mit AIM Bangkok Unternehmen und Privatpersonen beim Markteintritt, bei Investitionen, Immobilientransaktionen und der Relocation nach Thailand. Mikhail Borodin spricht fließend Deutsch, Englisch und Russisch und lernt Thai. Mikhail ist in Thailand nicht als Rechtsanwalt zugelassen. Die Beratung zu Fragen des thailändischen Rechts erfolgt durch die in Thailand zugelassenen Rechtsanwälte der Kanzlei.