Visumfreie Einreise nach Thailand ab 15. September 2026

Die visumfreie Einreise nach Thailand richtet sich ab 15. September 2026 nach einer überarbeiteten Regelung. Die endgültigen Bekanntmachungen des Innenministeriums wurden am 31. August 2026 in der Royal Gazette veröffentlicht. Sie ersetzen die 2024 eingeführte Sonderregelung für einen visumfreien Aufenthalt von bis zu 60 Tagen.

Die wichtigste Änderung: Die allgemeine 60-Tage-Regelung endet. Inhaber gewöhnlicher Reisepässe aus den Staaten und Gebieten der neuen Hauptliste dürfen für touristische Zwecke bis zu 30 Tage visumfrei einreisen.

Die neue Regelung im Überblick

EinreisegrundlageStaaten oder GebieteAufenthaltsdauer
Visumbefreiung für touristische Zwecke60Bis zu 30 Tage
Kurze Visumbefreiung für touristische ZweckeMauritius und SeychellenBis zu 15 Tage
Visa on Arrival an zugelassenen GrenzkontrollstellenAserbaidschan, Belarus und SerbienNach den am Kontrollpunkt geltenden VoA-Regeln
Bilaterale Abkommen über VisumbefreiungenGesonderte länderspezifische RegelungenNach dem jeweiligen Abkommen

Zur 30-Tage-Gruppe gehören alle 27 EU-Mitgliedstaaten und damit Deutschland und Österreich. Auch die Schweiz, das Vereinigte Königreich, die USA, Kanada, Australien, Indien, Japan und Neuseeland stehen auf der endgültigen Liste der Royal Gazette.

Die neue allgemeine Visumbefreiung gilt ausdrücklich für touristische Zwecke. Sie berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme in Thailand und ersetzt kein geeignetes Geschäfts-, Arbeits- oder Langzeitvisum.

Was geschieht mit der 60-Tage-Regelung?

Das Innenministerium hat die Sonderregelung aufgehoben, nach der Staatsangehörige von 93 Staaten und Gebieten für Tourismus, Arbeit oder kurzfristige Geschäftskontakte bis zu 60 Tage visumfrei einreisen konnten.

Ab dem 15. September 2026 richtet sich die Einreise nach der neuen 30-Tage- oder 15-Tage-Regelung, den Vorschriften zum Visa on Arrival, einem bilateralen Abkommen oder einem passenden Visum. Maßgeblich sind der jeweilige Reisepass und der Zweck des Aufenthalts.

Begrenzung bei Einreise über die Landgrenze

Die Einreise nach der neuen 30-Tage-Regelung über einen Landgrenzübergang oder einen an eine Landgrenze angrenzenden Hafen ist grundsätzlich auf zwei Einreisen pro Kalenderjahr beschränkt.

Ausgenommen sind nach der Royal Gazette Staatsangehörige von Malaysia, Brunei, Indonesien und Singapur. Das Innenministerium kann weitere Staatsangehörigkeiten bestimmen.

Diese Beschränkung betrifft nicht die Einreise auf dem Luftweg.

Bilaterale Abkommen bleiben eigenständig

Thailand unterhält mit mehreren Staaten gesonderte Abkommen über die visumfreie Einreise. Diese Abkommen sind rechtlich von der neuen Liste mit 60 Staaten und Gebieten getrennt und richten sich weiterhin nach ihren eigenen Bestimmungen.

Reisende sollten daher stets die für ihren konkreten Reisepass geltende Grundlage prüfen.

Offizielle MFA-Liste der bilateralen Visumbefreiungsabkommen für gewöhnliche Reisepässe

Offizielle Infografik des thailändischen Außenministeriums

Offizielle MFA-Infografik zu Visumbefreiungen und Visa on Arrival ab 15. September 2026

Offizielle Erläuterung: Department of Consular Affairs, thailändisches Außenministerium. Rechtsverbindlich sind die unten verlinkten Bekanntmachungen in der Royal Gazette.

Offizielle MFA-Infografik und Länderübersicht öffnen

Alternativen für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen

Die Visumbefreiung ist für kurze touristische Aufenthalte bestimmt. Für einen längeren touristischen Aufenthalt kann ein Touristenvisum beantragt werden. Für andere Aufenthaltszwecke kommen je nach Situation weitere Visumkategorien in Betracht:

Offizielle Rechtsquellen

Die Bekanntmachungen wurden am 31. August 2026 veröffentlicht und treten nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen 15-Tage-Frist am 15. September 2026 in Kraft.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Einreiseentscheidung hängt vom Reisepass, dem Aufenthaltszweck und den Umständen des Einzelfalls ab.

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Mikhail Borodin - Managing Partner, AIM Bangkok

Über den autor

Mikhail Borodin

Managing Partner

Mikhail ist seit 1997 im internationalen Wirtschaftsrecht tätig. Seine Karriere begann bei führenden deutschen Wirtschaftskanzleien in Russland, wo er Mandanten aus der DACH-Region bei grenzüberschreitenden Transaktionen betreute. Anschließend war er für internationale Kanzleien in Bangkok tätig. Heute begleitet er mit AIM Bangkok Unternehmen und Privatpersonen beim Markteintritt, bei Investitionen, Immobilientransaktionen und der Relocation nach Thailand. Mikhail Borodin spricht fließend Deutsch, Englisch und Russisch und lernt Thai. Mikhail ist in Thailand nicht als Rechtsanwalt zugelassen. Die Beratung zu Fragen des thailändischen Rechts erfolgt durch die in Thailand zugelassenen Rechtsanwälte der Kanzlei.