Die visumfreie Einreise nach Thailand richtet sich ab 15. September 2026 nach einer überarbeiteten Regelung. Die endgültigen Bekanntmachungen des Innenministeriums wurden am 31. August 2026 in der Royal Gazette veröffentlicht. Sie ersetzen die 2024 eingeführte Sonderregelung für einen visumfreien Aufenthalt von bis zu 60 Tagen.
Die wichtigste Änderung: Die allgemeine 60-Tage-Regelung endet. Inhaber gewöhnlicher Reisepässe aus den Staaten und Gebieten der neuen Hauptliste dürfen für touristische Zwecke bis zu 30 Tage visumfrei einreisen.
Die neue Regelung im Überblick
| Einreisegrundlage | Staaten oder Gebiete | Aufenthaltsdauer |
|---|---|---|
| Visumbefreiung für touristische Zwecke | 60 | Bis zu 30 Tage |
| Kurze Visumbefreiung für touristische Zwecke | Mauritius und Seychellen | Bis zu 15 Tage |
| Visa on Arrival an zugelassenen Grenzkontrollstellen | Aserbaidschan, Belarus und Serbien | Nach den am Kontrollpunkt geltenden VoA-Regeln |
| Bilaterale Abkommen über Visumbefreiungen | Gesonderte länderspezifische Regelungen | Nach dem jeweiligen Abkommen |
Zur 30-Tage-Gruppe gehören alle 27 EU-Mitgliedstaaten und damit Deutschland und Österreich. Auch die Schweiz, das Vereinigte Königreich, die USA, Kanada, Australien, Indien, Japan und Neuseeland stehen auf der endgültigen Liste der Royal Gazette.
Die neue allgemeine Visumbefreiung gilt ausdrücklich für touristische Zwecke. Sie berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme in Thailand und ersetzt kein geeignetes Geschäfts-, Arbeits- oder Langzeitvisum.
Was geschieht mit der 60-Tage-Regelung?
Das Innenministerium hat die Sonderregelung aufgehoben, nach der Staatsangehörige von 93 Staaten und Gebieten für Tourismus, Arbeit oder kurzfristige Geschäftskontakte bis zu 60 Tage visumfrei einreisen konnten.
Ab dem 15. September 2026 richtet sich die Einreise nach der neuen 30-Tage- oder 15-Tage-Regelung, den Vorschriften zum Visa on Arrival, einem bilateralen Abkommen oder einem passenden Visum. Maßgeblich sind der jeweilige Reisepass und der Zweck des Aufenthalts.
Begrenzung bei Einreise über die Landgrenze
Die Einreise nach der neuen 30-Tage-Regelung über einen Landgrenzübergang oder einen an eine Landgrenze angrenzenden Hafen ist grundsätzlich auf zwei Einreisen pro Kalenderjahr beschränkt.
Ausgenommen sind nach der Royal Gazette Staatsangehörige von Malaysia, Brunei, Indonesien und Singapur. Das Innenministerium kann weitere Staatsangehörigkeiten bestimmen.
Diese Beschränkung betrifft nicht die Einreise auf dem Luftweg.
Bilaterale Abkommen bleiben eigenständig
Thailand unterhält mit mehreren Staaten gesonderte Abkommen über die visumfreie Einreise. Diese Abkommen sind rechtlich von der neuen Liste mit 60 Staaten und Gebieten getrennt und richten sich weiterhin nach ihren eigenen Bestimmungen.
Reisende sollten daher stets die für ihren konkreten Reisepass geltende Grundlage prüfen.
Offizielle MFA-Liste der bilateralen Visumbefreiungsabkommen für gewöhnliche Reisepässe
Offizielle Infografik des thailändischen Außenministeriums

Offizielle Erläuterung: Department of Consular Affairs, thailändisches Außenministerium. Rechtsverbindlich sind die unten verlinkten Bekanntmachungen in der Royal Gazette.
Offizielle MFA-Infografik und Länderübersicht öffnen
Alternativen für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen
Die Visumbefreiung ist für kurze touristische Aufenthalte bestimmt. Für einen längeren touristischen Aufenthalt kann ein Touristenvisum beantragt werden. Für andere Aufenthaltszwecke kommen je nach Situation weitere Visumkategorien in Betracht:
- Langzeitvisa Thailand 2026: DTV, LTR, Rentner-, Non-B- und Investorenvisum
- Thailand LTR Visum 2026: Voraussetzungen, Vorteile und Antrag
- Das 3-Millionen-Baht-Investorenvisum für Immobilien — Antragsbearbeitung vorübergehend ausgesetzt (Oktober 2026).
Offizielle Rechtsquellen
- Royal Gazette: Aufhebung der besonderen 60-Tage-Regelung
- Royal Gazette: endgültige Liste für die 30-tägige Visumbefreiung
- Royal Gazette: endgültige Staatenliste für Visa on Arrival
- Royal Gazette: endgültige Regelung zur 15-tägigen Visumbefreiung
Die Bekanntmachungen wurden am 31. August 2026 veröffentlicht und treten nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen 15-Tage-Frist am 15. September 2026 in Kraft.
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Einreiseentscheidung hängt vom Reisepass, dem Aufenthaltszweck und den Umständen des Einzelfalls ab.
