Stand: 21. September 2026.
Das passende Langzeitvisum für Thailand wählen
Entscheidend ist, ob Sie in Thailand arbeiten, für ein ausländisches Unternehmen remote tätig sein, investieren, Ihren Ruhestand verbringen oder ein schulpflichtiges Kind begleiten möchten. Gültigkeit des Visums, erlaubte Aufenthaltsdauer und Arbeitserlaubnis sind dabei getrennt zu betrachten.
- Non-Immigrant B: Beschäftigung und geschäftliche Aufenthalte.
- LTR: qualifizierte Investoren, Rentner, Remote-Angestellte und Fachkräfte.
- SMART S: Gründer zertifizierter Technologie-Startups.
- Investitionsbasierter Aufenthalt: bestimmte Investitionen oder Immobilienmodelle.
- Thailand Privilege: kostenpflichtige Mitgliedschaft mit Visum- und Serviceleistungen.
- DTV: Remote-Arbeit und bestimmte Aktivitäten mit bis zu 180 Tagen Aufenthalt pro Einreise.
- Non-Immigrant O: Ruhestand und bestimmte familiäre Gründe, einschließlich der Begleitung eines Kindes.
Non-Immigrant B: Geschäftstätigkeit und Beschäftigung
Non-B ist der übliche Weg für Ausländer, die bei einem thailändischen Unternehmen arbeiten möchten. Bei der ersten Einreise wird in der Regel ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen gewährt. Eine Verlängerung, häufig um bis zu ein Jahr, setzt voraus, dass Antragsteller und Arbeitgeber die jeweiligen Anforderungen erfüllen. Für Geschäftsbesuche und die Aufnahme einer Beschäftigung gelten unterschiedliche Nachweise.
Das Visum allein erlaubt keine Beschäftigung. Vor Arbeitsbeginn ist grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis erforderlich, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Der Arbeitgeber stellt Unternehmensunterlagen und die erforderlichen Beschäftigungsnachweise beziehungsweise BOI-Unterlagen bereit. Für reguläre und BOI-geförderte Unternehmen gelten unterschiedliche Bedingungen. Weitere Informationen: Arbeitserlaubnis in Thailand.
Long-Term Resident Visa (LTR)
LTR ermöglicht einen Aufenthalt im Rahmen eines Zehnjahresmodells: zunächst fünf Jahre, danach weitere fünf Jahre nach erneuter Bestätigung der Voraussetzungen. Es handelt sich um einen befristeten Aufenthaltsstatus, nicht um eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Das BOI prüft vier Hauptkategorien:
- Wealthy Global Citizens: weltweites Vermögen von mindestens 1 Mio. USD, einschließlich mindestens 500.000 USD in zulässigen thailändischen Investitionen. Die Investition zählt zur Million und kommt nicht zusätzlich hinzu. Eine gesonderte Mindesteinkommensgrenze besteht für diese Kategorie nicht.
- Wealthy Pensioners: mindestens 50 Jahre alt und passives Jahreseinkommen ab 80.000 USD; alternativ 40.000 bis unter 80.000 USD und zulässige Investitionen in Thailand ab 250.000 USD. Gehalt zählt nicht als passives Einkommen.
- Work-from-Thailand Professionals: qualifizierte Remote-Angestellte ausländischer Unternehmen. Grundsätzlich ist ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 80.000 USD in den letzten zwei Jahren erforderlich; bei 40.000 bis unter 80.000 USD gelten zusätzliche Qualifikationsanforderungen. Der ausländische Arbeitgeber muss ein börsennotiertes Unternehmen oder ein seit mindestens drei Jahren tätiges Privatunternehmen mit einem Gesamtumsatz von mindestens 50 Mio. USD in den letzten drei Jahren sein. Bestimmte Konstellationen mit vollständig gehaltenen Tochtergesellschaften sind nach den BOI-Kriterien ebenfalls zulässig.
- Highly Skilled Professionals: qualifizierte Fachkräfte in Zielbranchen oder zugelassenen Einrichtungen in Thailand. Es gelten Einkommens-, Qualifikations- und Arbeitgeberkriterien sowie bestimmte Ausnahmen.
Erforderlich sind eine Krankenversicherung mit mindestens 50.000 USD Deckung, eine anerkannte thailändische Sozialversicherung oder eine zulässige Einlagenalternative. Diese beträgt 100.000 USD für den Hauptantragsteller beziehungsweise 25.000 USD je Angehörigen und muss seit mindestens zwölf Monaten bestehen. Rechtmäßig verheiratete Ehepartner und Kinder unter 20 Jahren können als Angehörige beantragen, insgesamt höchstens vier Personen.
Zu den Vorteilen gehören jährliche statt 90-tägiger Meldungen und der Verzicht auf eine gesonderte Wiedereinreisegenehmigung. Berechtigte Kategorien können eine digitale Arbeitserlaubnis beantragen. Work-from-Thailand ist dagegen für Remote-Arbeit bei ausländischen Arbeitgebern vorgesehen und ermöglicht keine Arbeitserlaubnis für eine Beschäftigung bei einem thailändischen Arbeitgeber.
Steuervorteile des LTR-Visums. Wealthy Global Citizens, Wealthy Pensioners und Work-from-Thailand Professionals erhalten nach § 5 des Königlichen Dekrets Nr. 743 eine Befreiung von der thailändischen Einkommensteuer für nach Thailand transferierte Einkünfte aus einer im Ausland ausgeübten Arbeit oder Geschäftstätigkeit sowie aus im Ausland belegenem Vermögen. Entscheidend ist die Einkunftsquelle; eine Überweisung von einem ausländischen Bankkonto belegt diese für sich genommen nicht.
Für Highly Skilled Professionals ist ein Quellensteuerabzug von 17% auf das Gehalt eines Arbeitgebers vorgesehen, der die gesetzlichen Anforderungen für die Zielbranchen erfüllt. Bei Einhaltung der Bedingungen wirkt diese Steuer abgeltend: Das Gehalt wird nicht in die progressive Steuerberechnung einbezogen, sofern weder Erstattung noch Anrechnung der einbehaltenen Steuer beantragt wird. Der Arbeitgeber muss die Steuerbehörde benachrichtigen, der Arbeitnehmer die Erklärung P.N.D. 95 einreichen. Die geltenden LTR-Voraussetzungen müssen weiterhin erfüllt sein.
Mehr dazu: unser LTR-Leitfaden, Einkommensteuer in Thailand, aktuelle BOI-Kriterien und Rechtsgrundlagen.
SMART S für Technologie-Startups
Der aktuelle Startup-Weg ist ein verlängerbares SMART-S-Visum für bis zu zwei Jahre. Antragsteller müssen bereits ein zertifiziertes Unternehmen in einer Zielbranche in Thailand gegründet haben und mindestens 25% des Kapitals halten oder als Direktor tätig sein. Weitere Voraussetzungen sind eine seit mindestens drei Monaten gehaltene Einlage von 600.000 THB und eine Krankenversicherung. Für mitreisende Ehepartner oder Kinder sind zusätzlich jeweils 180.000 THB nachzuweisen.
Für die Tätigkeit im zertifizierten Unternehmen ist keine gesonderte Arbeitserlaubnis erforderlich. Es gelten jährliche statt 90-tägiger Meldungen; eine Wiedereinreisegenehmigung entfällt. Für Angehörige gelten die SMART-O-Bedingungen. Siehe unseren SMART-Visa-Überblick und die offiziellen SMART-S-Anforderungen.
Aufenthalt durch Investitionen und Immobilien
Investitionsbasierte Wege ermöglichen normalerweise Aufenthaltsverlängerungen von jeweils bis zu einem Jahr, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden. Ein Immobilienkauf allein gewährt weder ein Visum noch ein Daueraufenthalts- oder Arbeitsrecht.
- Ab 10 Mio. THB: zulässiger Kauf oder zulässige Anmietung einer Eigentumswohnung, Einlagen bei geeigneten thailändischen Finanzinstituten, Staatsanleihen oder Anleihen staatlicher Unternehmen sowie zulässige Kombinationen. Erforderlich sind Nachweise des Geldtransfers aus dem Ausland und der Investition. Es besteht keine allgemeine dreijährige Haltefrist für sämtliche Anlageformen; die Mindestdauer von drei Jahren betrifft den entsprechenden Mietvertrag für eine Eigentumswohnung.
- Immobilienweg seit 1. Oktober 2025: qualifizierter Kauf einer Eigentumswohnung ab 3 Mio. THB oder ein qualifizierter, registrierter langfristiger Leasehold-Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren. Eine gewöhnliche Wohnungsmiete ist kein Antragsweg. Eine Bestätigung des Ministeriums für Tourismus und Sport oder eines benannten Betreibers ist erforderlich.
Oktober 2026: Die Bearbeitung von Anträgen auf das Investorenvisum ab THB 3 Millionen ist vorübergehend ausgesetzt. Vertrag, Eigentümer und Nachweise müssen zum gewählten Weg passen. Die Prüfung sollte vor Anzahlung oder Vertragsunterzeichnung erfolgen. Details: Immobilienvisum ab 3 Mio. THB und Immigration-Bureau-Anordnung 238/2568.
Thailand Privilege
Thailand Privilege ist eine kostenpflichtige Mitgliedschaft mit Langzeitvisum und Zusatzleistungen. Die veröffentlichten Pakete sind Bronze: 650.000 THB / 5 Jahre; Gold: 900.000 THB / 5 Jahre; Platinum: 1,5 Mio. THB / 10 Jahre; Diamond: 2,5 Mio. THB / 15 Jahre; Reserve: 5 Mio. THB / 20 Jahre, auf Einladung.
Die Mitgliedschaftsdauer entspricht nicht der ununterbrochenen Aufenthaltsdauer pro Einreise. Leistungen und Punkte hängen vom Paket ab; Bronze umfasst keine jährlichen Privilege-Punkte. Verfügbarkeit und aktuelle Familienaktionen sollten vor der Antragstellung geprüft werden. Die Mitgliedschaft erlaubt für sich genommen keine Beschäftigung und gewährt keine allgemeine Steuerbefreiung. Aktuelle Pakete und Bedingungen.
Destination Thailand Visa (DTV)
DTV ist ein fünf Jahre gültiges Visum für mehrfache Einreisen. Es richtet sich an Remote-Arbeitende und Freelancer, Teilnehmer an zulässigen Aktivitäten wie Muay Thai, thailändischen Kochkursen oder medizinischer Behandlung sowie deren berechtigte Ehepartner und Kinder unter 20 Jahren. Der bloße Wunsch nach einem langen Aufenthalt reicht nicht aus.
Pro Einreise sind bis zu 180 Tage Aufenthalt möglich, mit einer einmaligen Verlängerung um bis zu weitere 180 Tage. Antragsteller müssen den zulässigen Aufenthaltszweck und finanzielle Mittel von mindestens 500.000 THB nachweisen. Welche Belege akzeptiert werden, legt die zuständige Auslandsvertretung fest.
Für Anträge ab dem 31. August 2026 gelten neue Dokumentenanforderungen: Das Außenministerium hat den Nachweis des aktuellen Aufenthaltsorts durch einen Nachweis des dauerhaften Wohnsitzes ersetzt und einen Strafregisterauszug ergänzt. Maßgeblich ist die aktuelle Checkliste der zuständigen Auslandsvertretung, insbesondere für Wohnsitznachweise und Strafregisterunterlagen. Für früher eingereichte Anträge gelten die bisherigen Anforderungen.
Die Beantragung erfolgt außerhalb Thailands bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat. DTV berechtigt nicht zur Beschäftigung bei einem thailändischen Arbeitgeber und begründet keine automatische Steuerbefreiung. Eine Kontoeröffnung hängt von der Prüfung durch die Bank ab. Weitere Informationen: DTV-Leitfaden und Mitteilung des Außenministeriums.
Ruhestand: Non-Immigrant O und O-A
Für Personen ab 50 Jahren ist Non-O ein verbreiteter Weg: zunächst meist 90 Tage, anschließend jährliche Verlängerungen auf Ruhestandsbasis. Typische Finanzierungsnachweise sind 800.000 THB bei einer thailändischen Bank, monatliches Einkommen von 65.000 THB oder eine zulässige Kombination; Nachweis- und Haltefristen sind zu beachten. Non-O-A wird dagegen im Ausland beantragt und erlaubt in der Regel einen einjährigen Aufenthalt, erfordert jedoch zusätzliche Versicherungs-, Gesundheits- und Strafregisterunterlagen. Beide Ruhestandswege erlauben keine Beschäftigung.
Eltern schulpflichtiger Kinder: Guardian-Visum
Ein Elternteil eines Kindes an einer anerkannten Schule in Thailand kann für Non-O zur Begleitung des Kindes infrage kommen. Erforderlich sind Nachweise der familiären Beziehung, der Ausbildung und des Aufenthaltsstatus des Kindes, Schulunterlagen und finanzielle Mittel. In der Regel gilt: ein Elternteil pro Kind mit ED-Status. Bei einem Kind benötigt der andere Elternteil eine eigene Aufenthaltsgrundlage; bei zwei Kindern, die die Voraussetzungen erfüllen, kann jeder Elternteil seinen Antrag auf ein anderes Kind stützen.
Unterstützung bei der Wahl des Langzeitvisums
Wir prüfen den passenden Aufenthaltsweg, unterstützen bei den Unterlagen und begleiten die Antragstellung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder oder nutzen Sie das Formular unten.
