Destination Thailand Visa (DTV): Voraussetzungen, Kosten und Grenzen

Was ist das Destination Thailand Visa (DTV)?

Das Destination Thailand Visa (DTV) ist ein fünf Jahre gültiges Mehrfachvisum. Bei jeder Einreise wird grundsätzlich ein Aufenthalt von bis zu 180 Tagen gewährt. Das Visum richtet sich insbesondere an digitale Nomaden, Remote-Arbeitnehmer, Freiberufler, Teilnehmer an bestimmten „Soft-Power“-Aktivitäten sowie deren Familienangehörige.

Das DTV wurde im Juli 2024 eingeführt. Es erlaubt die Remote-Arbeit für ausländische Auftrag- oder Arbeitgeber, berechtigt jedoch nicht zur Beschäftigung bei einem thailändischen Arbeitgeber.

Anträge werden grundsätzlich über das Thai-eVisa-Portal und die zuständige thailändische Auslandsvertretung bearbeitet.


Die wichtigsten Vorteile des DTV

• Fünf Jahre Gültigkeit: Mehrfache Einreisen während der gesamten Gültigkeitsdauer.

• Bis zu 180 Tage pro Einreise: Der erlaubte Aufenthalt wird bei jeder Einreise neu festgelegt.

• Einmalige Verlängerung: Der Aufenthalt kann grundsätzlich einmal um weitere 180 Tage verlängert werden. Die Verlängerungsgebühr beträgt 1.900 THB.

• Aus- und Wiedereinreise: Statt einer Verlängerung kann der Inhaber ausreisen und mit demselben gültigen DTV erneut einreisen.

• Maximal 360 Tage am Stück: Nach 180 Tagen plus einer Verlängerung um weitere 180 Tage ist eine Ausreise erforderlich.

Zulässige Aufenthaltszwecke

Workcation

Diese Kategorie umfasst digitale Nomaden, Remote-Arbeitnehmer, Freiberufler und ausländische Fachkräfte, die für Unternehmen oder Kunden außerhalb Thailands tätig sind. Als Nachweis kommen insbesondere Arbeitsverträge, Arbeitgeberbescheinigungen oder ein berufliches Portfolio in Betracht.

Soft-Power-Aktivitäten

Hierzu gehören unter anderem Muay Thai, thailändische Kochkurse, Sporttraining, medizinische Behandlungen, Seminare sowie Musik- und Kunstveranstaltungen. Erforderlich ist regelmäßig eine Bestätigung des Veranstalters, der Ausbildungsstätte oder der medizinischen Einrichtung.

Familienangehörige

Ehegatten und Kinder unter 20 Jahren können ein DTV als Angehörige des Hauptantragstellers beantragen. Die familiäre Beziehung ist durch Heirats-, Geburts- oder Adoptionsurkunden nachzuweisen.

Neue DTV-Unterlagen ab 31. August 2026

Für DTV-Anträge, die ab 00:00 Uhr am 31. August 2026 thailändischer Zeit eingereicht werden, verlangt die Thai-eVisa-Unterlagenliste einen Nachweis des dauerhaften Wohnsitzes im Land der Antragstellung. Zusätzlich ist ein Führungszeugnis aus dem Staat der Staatsangehörigkeit oder aus dem Land der Antragstellung vorzulegen.

Die Unterlagenliste stellt nicht ausdrücklich klar, ob sich der Antragsteller bei Einreichung des Antrags physisch im Land der Antragstellung aufhalten muss. Antragsteller sollten deshalb die Einreichungsregeln der zuständigen Botschaft oder des zuständigen Konsulats prüfen.

Offizielle Mitteilung des thailändischen Außenministeriums zu den neuen DTV-Unterlagen ab 31. August 2026
Offizielle Mitteilung der Konsularabteilung des thailändischen Außenministeriums vom 28. August 2026. Quelle.

Allgemeine Voraussetzungen für das DTV

1. Finanzielle Mittel

• Nachweis von mindestens 500.000 THB oder dem Gegenwert in einer anderen Währung.

• Kontoauszug oder Kontoauszüge der letzten drei Monate von einer oder mehreren Banken mit einem Mindestguthaben von 500.000 THB oder dem entsprechenden Gegenwert; alternativ können Sponsoring-Schreiben eingereicht werden. Einzelne Auslandsvertretungen dürfen strengere Anforderungen stellen. So verlangt die thailändische Botschaft in Budapest einen offiziellen Kontoauszug für sechs Monate.

2. Nachweis des Aufenthaltszwecks

• Workcation: Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung oder berufliches Portfolio.

• Soft Power: Teilnahmebestätigung, Aufnahmebestätigung oder Terminbestätigung eines Krankenhauses bzw. medizinischen Zentrums.

• Familienangehörige: Nachweis der familiären Beziehung zum DTV-Inhaber.

3. Standardunterlagen

• Reisepass oder Reisedokument mit ausreichender Restgültigkeit.

• Aktuelles Passfoto.

• Nachweis des dauerhaften Wohnsitzes im Land der Antragstellung.

• Führungszeugnis aus dem Staat der Staatsangehörigkeit oder aus dem Land der Antragstellung.

Zusätzliche Anforderungen einzelner Botschaften und Konsulate

Thailändische Botschaften und Konsulate können je nach Ort der Antragstellung zusätzliche oder konkretisierende Unterlagen verlangen. Maßgeblich ist die aktuelle Website der Auslandsvertretung, die den Antrag bearbeitet.

Antragstellung

Der DTV-Antrag wird über das Thai-eVisa-System eingereicht. Bearbeitungszeiten, Zahlungswege und zusätzliche Nachweise hängen von der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat ab.

Prüfen Sie vor der Einreichung insbesondere, ob die Auslandsvertretung einen physischen Aufenthalt im Land der Antragstellung, besondere Wohnsitznachweise, beglaubigte Übersetzungen oder zusätzliche Unterlagen verlangt.

Visumgebühr

Die thailändische Grundgebühr beträgt 10.000 THB. Tatsächlich wird die Gebühr von der zuständigen Auslandsvertretung in der jeweiligen Währung festgesetzt und kann deutlich abweichen. Die Gebühr ist in der Regel nicht erstattungsfähig.

Eröffnung eines Bankkontos mit DTV

In der Regel eröffnen thailändische Banken für DTV-Inhaber kein Konto.

Arbeiten in Thailand mit DTV

DTV-Inhaber dürfen im Rahmen des Visumzwecks remote für ausländische Unternehmen oder Auftraggeber arbeiten. Das DTV berechtigt nicht zur Beschäftigung bei einem thailändischen Arbeitgeber.

Wer für einen thailändischen Arbeitgeber arbeiten möchte, benötigt grundsätzlich einen geeigneten Aufenthaltsstatus, üblicherweise ein Non-Immigrant-B-Visum, sowie eine Arbeitserlaubnis.

Steuerliche Folgen

Für DTV-Inhaber gelten keine besonderen steuerlichen Vergünstigungen. Die thailändische Steueransässigkeit hängt nicht vom Visumtyp, sondern von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer ab. Wer sich innerhalb eines Kalenderjahres mindestens 180 Tage in Thailand aufhält, kann in Thailand steuerlich ansässig werden.

90-Tage-Meldung

DTV-Inhaber müssen bei einem ununterbrochenen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ihre Wohnadresse bei der thailändischen Immigration melden. Die Meldung kann je nach Fall persönlich, per Post oder online erfolgen. Nach einer erneuten Einreise beginnt die 90-Tage-Frist grundsätzlich neu.

Verlängerung des Aufenthalts

Ein mit dem DTV gewährter Aufenthalt von 180 Tagen kann grundsätzlich einmal um weitere 180 Tage verlängert werden. Die Gebühr beträgt 1.900 THB. Zuständig ist das örtliche Immigration Office; die Verlängerung liegt in dessen Prüfung und setzt aktuelle Nachweise voraus.

Workcation

Typischerweise verlangt werden das Formular TM.7, Passkopien, ein Foto, finanzielle Nachweise, ein aktueller Beschäftigungs- oder Tätigkeitsnachweis, ein Wohnsitznachweis sowie vorhandene TM.30- und TM.47-Belege.

Soft-Power-Aktivitäten

Zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen sind Nachweise der fortbestehenden Aktivität erforderlich, etwa Einladungen, Teilnahmebescheinigungen, Kursunterlagen oder medizinische Dokumente.

Familienangehörige

Familienangehörige müssen neben den allgemeinen Unterlagen die Beziehung zum DTV-Hauptinhaber durch Heirats-, Geburts- oder Adoptionsurkunden belegen.

Weitere Einzelheiten finden Sie bei der Bangkok Immigration Division 1 oder beim zuständigen örtlichen Immigration Office.

Fazit

Das DTV bietet lange und flexible Aufenthalte, bleibt aber ein Visum mit klaren Grenzen: Es eröffnet keinen Zugang zum thailändischen Arbeitsmarkt, und in der Regel eröffnen thailändische Banken für DTV-Inhaber kein Konto. Vor der Antragstellung sollten die Unterlagen der zuständigen Auslandsvertretung geprüft werden.

Weitere Informationen und die Antragstellung finden Sie im Thai-eVisa-System.

Andere Langzeitvisa für Thailand vergleichen

Wenn das DTV nicht den erforderlichen Rahmen für Arbeit, Bankgeschäfte oder einen langfristigen Aufenthalt bietet, lesen Sie unseren Überblick über andere Langzeitvisa für Thailand. Dort vergleichen wir Alternativen für Unternehmen, Beschäftigte, Investoren und Personen, die langfristig in Thailand leben möchten.

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Mikhail Borodin - Managing Partner, AIM Bangkok

Über den autor

Mikhail Borodin

Managing Partner

Mikhail ist seit 1997 im internationalen Wirtschaftsrecht tätig. Seine Karriere begann bei führenden deutschen Wirtschaftskanzleien in Russland, wo er Mandanten aus der DACH-Region bei grenzüberschreitenden Transaktionen betreute. Anschließend war er für internationale Kanzleien in Bangkok tätig. Heute begleitet er mit AIM Bangkok Unternehmen und Privatpersonen beim Markteintritt, bei Investitionen, Immobilientransaktionen und der Relocation nach Thailand. Mikhail Borodin spricht fließend Deutsch, Englisch und Russisch und lernt Thai. Mikhail ist in Thailand nicht als Rechtsanwalt zugelassen. Die Beratung zu Fragen des thailändischen Rechts erfolgt durch die in Thailand zugelassenen Rechtsanwälte der Kanzlei.