Rechtsstand: 9. Oktober 2026
Die thailändischen Cannabisvorschriften richten sich nach Pflanzenteil, Produkt und Geschäftstätigkeit. Für Anbau, Blütenverkauf, Extraktion und die Herstellung fertiger Produkte gelten unterschiedliche Anforderungen. Ausländische Investoren müssen außerdem prüfen, ob die geplante Tätigkeit eine ausländische Beteiligung zulässt.
Rechtsstatus von Cannabis in Thailand
Cannabis- und Hanfpflanzen wurden am 9. Juni 2022 von der Liste der Betäubungsmittel der Kategorie 5 gestrichen. Für Anbau, Verkauf und Verwendung gelten weiterhin andere gesetzliche Beschränkungen.
Cannabisblüten gelten als kontrollierte Heilpflanzen. Forschung, Export, Verkauf und gewerbliche Verarbeitung erfordern die jeweilige Lizenz nach § 46 des Gesetzes zum Schutz und zur Förderung des Wissens der traditionellen thailändischen Medizin B.E. 2542 (1999). Für die Abgabe an Patienten gelten Verschreibungspflichten. Bekanntmachung vom Juni 2025.
Cannabis- und Hanfextrakte bleiben grundsätzlich Betäubungsmittel der Kategorie 5. Die wesentliche Ausnahme betrifft Extrakte, die alle drei Voraussetzungen erfüllen:
- THC-Gehalt von höchstens 0,2 Gewichtsprozent;
- ordnungsgemäß genehmigte Extraktion; und
- Herstellung aus in Thailand angebautem Cannabis oder Hanf.
Ein Extrakt mit mehr als 0,2% THC bleibt auch dann ein Betäubungsmittel, wenn er rechtmäßig aus in Thailand angebauten Pflanzen hergestellt wurde. Vorbehalten bleiben die gesonderten Ausnahmen der Bekanntmachung für Extrakte aus heimischen Samen und bestimmte analytische Stoffe zur Qualitätskontrolle, die als Medizinprodukte reguliert werden.
Eine gesonderte Ausnahme gilt für Extrakte aus Samen von Cannabis oder Hanf, das in Thailand angebaut wurde. Der Schwellenwert von 0,2% betrifft Extrakte; für Cannabisblüten legt diese Regelung keinen THC-Höchstgehalt fest. Bekanntmachung zu Betäubungsmitteln der Kategorie 5 von 2022.
Fertige Produkte erfordern eine eigene regulatorische Prüfung. Arzneimittel, pflanzliche Produkte, Lebensmittel und Kosmetika müssen die jeweils geltenden Anforderungen an Herstellung, Produktzulassung, Inhaltsstoffe, Kennzeichnung und Werbung erfüllen.
Entwicklung der Rechtslage
Cannabis, in Thailand als ganja bekannt, wird seit Langem in der traditionellen Medizin verwendet. Das Cannabisgesetz B.E. 2477, veröffentlicht im Jahr 1935, führte besondere Beschränkungen ein. Später wurde Cannabis nach dem Betäubungsmittelgesetz B.E. 2522 (1979) als Betäubungsmittel der Kategorie 5 eingestuft. Eine Gesetzesänderung von 2019 erlaubte die medizinische Nutzung und Forschung im Rahmen eines Lizenzsystems. Die heutige Grundlage des Betäubungsmittelrechts ist der Narcotics Code B.E. 2564 (2021). Historische Darstellung des thailändischen Parlaments.
Die Streichung der Pflanzen von der Betäubungsmittelliste im Juni 2022 ermöglichte den Anbau und ein rasches Wachstum des Marktes für Cannabisgeschäfte. Der Verkauf zum Freizeitkonsum nahm zu, während ein umfassendes Cannabisgesetz weiter beraten wurde. Unternehmen unterlagen zugleich den Vorschriften über kontrollierte Heilpflanzen, öffentliche Gesundheit und einzelne Produktgruppen.
Die Regierung verschärfte die Regeln anschließend auf Grundlage bestehender Gesetze. Im Juni 2025 trat die Verschreibungspflicht für die Abgabe von Blüten in Kraft; im April 2026 folgten strengere Lizenzvoraussetzungen.
Am 22. September 2026 billigte das Kabinett den Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes, der Lizenzpflichten für den Anbau und weitere Tätigkeiten vorsieht. Der Entwurf ist noch kein geltendes Gesetz und muss vor seinem Inkrafttreten weitere Gesetzgebungsschritte durchlaufen. Bis dahin gelten die bestehenden Vorschriften. Mitteilung des Gesundheitsministeriums.
Ausländische Beteiligung: Anbau, Produktion und Handel
Der gewerbliche Cannabisanbau ist Ausländern nach Liste 1 des Foreign Business Act untersagt. Eine Gesellschaft, die Cannabis anbaut, benötigt daher in der Regel eine tatsächliche thailändische Kapitalmehrheit. Eine Foreign Business Licence kann diese Beschränkung nicht aufheben. Thailändische Strohmanngesellschafter sind verboten. Foreign Business Act.
Produktion, Verarbeitung, Großhandel, Einzelhandel und Export sind gesondert zu prüfen. Die genaue Tätigkeit und das Produkt bestimmen die Beschränkungen für ausländische Unternehmen; branchenspezifische Lizenzregeln können zusätzliche Anforderungen stellen. Eine für die Herstellung geeignete Gesellschaftsstruktur kann deshalb für den Anbau oder den Inlandsvertrieb ungeeignet sein.
US-Investoren müssen außerdem die Ausnahmen des Treaty of Amity beachten. Dazu gehören die Nutzung von Land oder natürlichen Ressourcen sowie der Binnenhandel mit einheimischen landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Ob die Vergünstigungen des Abkommens greifen, hängt von der konkreten Tätigkeit ab.
Unser Leitfaden zur Unternehmensstrukturierung in Thailand erläutert die übergreifenden gesellschaftsrechtlichen Fragen und die Regeln für ausländische Investitionen.
Cannabisanbau und Verkauf der Ernte
Nach den Hinweisen des Department of Thai Traditional and Alternative Medicine (DTAM) vom Mai 2026 erfordert der Anbau selbst nach geltendem Recht keine Anbaugenehmigung. Ein Betrieb, der Cannabisblüten verkauft, benötigt jedoch eine Verkaufslizenz nach § 46. Die Kategorie für Anbaubetriebe, die Lizenzinhaber beliefern, erlaubt Verkäufe an entsprechend berechtigte Lizenzinhaber. Direkte Verkäufe an die Öffentlichkeit sind in dieser Kategorie ausgeschlossen. DTAM-Hinweise für Anbaubetriebe.
Vor einer Investition in einen Anbaubetrieb sollten folgende Punkte geklärt sein:
- Eignung des Standorts: rechtmäßige Nutzung, zulässiger Nutzungszweck, Zustimmung des Vermieters und etwaige Beschränkungen für Agrarreformland.
- Absatz: ein Abnehmer mit der erforderlichen Lizenz und vereinbarte Qualitätsanforderungen.
- Zertifizierung: Kosten und Zeitbedarf für die DTAM-Zertifizierung nach Good Agricultural and Collection Practices (GACP).
- Betriebskosten: Trocknung, Lagerung, geschultes Personal, Geruchskontrolle, Laboruntersuchungen und Dokumentation.
Die Bekanntmachung vom Juni 2025 verlangt, dass verkaufte oder exportierte Blüten aus DTAM-zertifizierten GACP-Quellen stammen. Die Online-Hinweise des DTAM zum Anbau erwähnen auch ein Laboranalysezertifikat. Planen Sie mit einer GACP-Zertifizierung, bis DTAM für das konkrete Vorhaben einen anderen Weg bestätigt.
Ein Anbaubetrieb, der seine Ernte verkauft, wird zum Lizenzinhaber und muss die einschlägigen Betriebspflichten erfüllen. Lieferverträge sollten Laborprüfungen, zurückgewiesene Chargen und die Zahlung bereits vor der Pflanzung regeln.
Wer kann eine Lizenz für Cannabisblüten erhalten?
Die Ministerialverordnung vom April 2026 enthält zusätzliche Voraussetzungen für Antragsteller, die Blüten verkaufen, exportieren oder gewerblich verarbeiten wollen.
Zu den berechtigten Kategorien gehören Inhaber von Lizenzen für medizinische Einrichtungen, die Herstellung oder den Verkauf von Arzneimitteln, die Herstellung oder den Verkauf pflanzlicher Produkte und die Herstellung von Cannabisextrakten der Kategorie 5. Hinzu kommen zertifizierte traditionelle Volksheiler sowie Anbaubetriebe, die Lizenzinhaber nach § 46 beliefern.
Für die Abgabe an Patienten kommen häufig drei Modelle in Betracht:
| Modell | Grundlegende Genehmigungen | Praktische Anforderungen |
|---|---|---|
| Klinik | Betriebslizenz für die medizinische Einrichtung und Lizenz für die fachliche Leitung | Die Art der Klinik bestimmt, welche Berufsgruppen und Behandlungen zulässig sind. |
| Apotheke | Passende Arzneimittelverkaufslizenz nach dem Drug Act B.E. 2510 (1967) | Anforderungen an die Apothekenräume und die Anwesenheit eines Apothekers gelten. |
| Betrieb für pflanzliche Produkte | Passende Lizenz nach dem Herbal Products Act B.E. 2562 (2019) | Die jeweiligen Personal- und Raumanforderungen gelten; die Abgabe von Blüten an Patienten erfordert weiterhin eine Verschreibung auf Formular ภ.ท.33. |
Jedes Modell benötigt zusätzlich die passende Lizenz für kontrollierte Heilpflanzen nach § 46.
Antragsteller müssen ihr Nutzungsrecht an den Räumen und gegebenenfalls die Zustimmung des Eigentümers nachweisen. Erforderlich ist ein geeigneter, abgetrennter Lagerbereich, der die Qualität erhält und eine Lagerung der Blüten auf dem Boden ausschließt. Mindestens eine vom DTAM geschulte Arbeitskraft muss während der gesamten Öffnungszeit anwesend sein. Daneben gelten die fachlichen Personalpflichten der grundlegenden Lizenz. Ein wirksames System zur Geruchs- und Rauchkontrolle ist vorgeschrieben.
Das Betriebsbudget sollte deshalb sowohl Fachpersonal als auch die durchgehende Anwesenheit DTAM-geschulter Kräfte abdecken, einschließlich Schichtwechseln und Vertretungen.
Abgabe, Dokumentation und Verkaufsverbote
Nach den seit 26. Juni 2025 geltenden Regeln dürfen Blüten gewerblich grundsätzlich nur an berechtigte Lizenzinhaber verkauft werden. Eine Ausnahme gilt für Patienten mit der erforderlichen Verschreibung.
Sieben Berufsgruppen dürfen innerhalb ihrer gesetzlichen Befugnisse verschreiben: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Behandler der traditionellen thailändischen Medizin, der angewandten traditionellen thailändischen Medizin und der chinesischen Medizin sowie zertifizierte traditionelle Volksheiler.
Formular ภ.ท.33 enthält Diagnose, Grammzahl pro Tag, Behandlungsdauer und Gesamtmenge. Eine Verschreibung darf höchstens 30 Behandlungstage abdecken. Daraus ergibt sich keine pauschale Erlaubnis für 30 Gramm. Das Formular ist am Abgabeort ein Jahr aufzubewahren. DTAM-Regeln zu Verschreibungen und Aufbewahrung.
Lizenzinhaber müssen Herkunft, Verwendung und Bestand dokumentieren und die vorgeschriebenen Meldungen abgeben. Die Unterlagen sollten einen Abgleich von Einkäufen, Bestandsbewegungen und Abgaben ermöglichen.
Onlineverkäufe, Verkäufe über Automaten und kommerzielle Werbung sind verboten. Zu den verbotenen Verkaufsorten gehören religiöse Einrichtungen, Wohnheime, öffentliche Parks, Zoos und Vergnügungsparks.
Verkäufe zum Rauchen vor Ort sind untersagt. Eine eng begrenzte Ausnahme gilt für bestimmte Behandler bei der Behandlung ihrer eigenen Patienten; Apotheker fallen nicht darunter. Eine Cannabisverkaufslizenz allein erlaubt daher keinen Raucherbereich für Kunden. Bekanntmachung vom Juni 2025.
Verarbeitung und Export
Vor einer Investition in Extraktionsanlagen oder eine Fertigproduktlinie sind die rechtliche Einstufung des Produkts und die erforderlichen Herstellungs- und Verkaufslizenzen zu klären. Als Betäubungsmittel eingestufte Extrakte erfordern die einschlägigen betäubungsmittelrechtlichen Genehmigungen. Für andere Produkte gelten die jeweiligen Produktgesetze.
Der Export von Blüten erfordert die passende Exportlizenz, GACP-konforme Bezugsquellen und eine Meldung jeder Sendung. Prüfen Sie vor der Lieferzusage die Einfuhrregeln des Ziellands und die Berechtigung des Käufers zum Warenempfang. Verträge sollten die Verantwortung für Genehmigungen, Prüfungen und zurückgewiesene Sendungen verteilen.
Lizenzverlängerung und Unternehmenskauf
Bestehende Lizenzen für kontrollierte Heilpflanzen bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig. Verlängerungen müssen die geänderten Voraussetzungen erfüllen. Eine frühere Aussetzung wegen Verstoßes gegen die einschlägige Bekanntmachung kann eine Ablehnung begründen. Ministerialverordnung vom April 2026.
Für die grundlegenden Lizenzen gelten unterschiedliche Fristen. Arzneimittelverkaufslizenzen laufen zum Ende des Ausstellungsjahres ab. Verkaufslizenzen für pflanzliche Produkte gelten fünf Jahre. Klinikbetriebslizenzen laufen bis zum 31. Dezember des zehnten auf die Ausstellung folgenden Jahres; Lizenzen für die fachliche Leitung bis zum 31. Dezember des zweiten auf die Ausstellung folgenden Jahres. Jährliche Gebühren sind davon getrennt zu betrachten.
Vor einer Mietverlängerung oder einem Unternehmenskauf sollten Sie prüfen:
- Lizenzinhaber, genehmigte Tätigkeiten, Ablaufdaten und Voraussetzungen für eine Verlängerung.
- Prüfberichte, Aussetzungen und noch offene Abhilfemaßnahmen.
- Zertifizierung der Lieferanten, Bestandsaufzeichnungen und Patientenunterlagen.
- Mietrechte, Zustimmung des Vermieters und Kosten zur Erfüllung der geltenden Anforderungen.
Gehen Sie beim Kauf einzelner Vermögenswerte davon aus, dass der Käufer eigene Lizenzen und Zertifizierungen benötigt, sofern die Behörde nicht schriftlich etwas anderes bestätigt. Die Vertragsunterlagen sollten regeln, was geschieht, wenn notwendige Genehmigungen ausbleiben.
Was könnte sich durch den Entwurf des Cannabiskontrollgesetzes ändern?
Das Kabinett billigte den Regierungsentwurf eines Cannabiskontrollgesetzes am 22. September 2026. Die Mitteilung des Gesundheitsministeriums beschreibt geplante Lizenzen für Anbau, Herstellung, Import, Export und Verkauf mit einer Laufzeit von drei Jahren sowie weitere Vorgaben für medizinische Nutzung und Werbung. Der Entwurf ist noch kein geltendes Gesetz und muss vor seinem Inkrafttreten weitere Gesetzgebungsschritte durchlaufen. Bis dahin gelten die bestehenden Regeln. Mitteilung des Gesundheitsministeriums.
Für Investoren in Anbaubetriebe wäre die Lizenzpflicht für den Anbau eine wesentliche Änderung. Berücksichtigen Sie bei der Projektbewertung mögliche zusätzliche Genehmigungsanforderungen und Kosten.
Ein gesonderter Entwurf eines Cannabis- und Hanfgesetzes von Polizeioberst Tawee Sodsong und weiteren Abgeordneten steht vom 30. September bis 14. Oktober 2026 zur öffentlichen Konsultation. Konsultation auf der Parlamentswebsite.
Häufige Fragen
Darf ein Ausländer einen Cannabisanbaubetrieb besitzen?
Der gewerbliche Anbau unterliegt Liste 1 des Foreign Business Act. Die übliche Gesellschaftsstruktur erfordert eine tatsächliche thailändische Kapitalmehrheit.
Muss jedes Cannabisgeschäft zur Klinik werden?
Die Verordnung erkennt mehrere berechtigte Kategorien an, darunter Apotheken und Lizenzinhaber für pflanzliche Produkte. Die Zulässigkeit hängt vom Antragsteller und den geplanten Tätigkeiten ab.
Darf ein Anbaubetrieb direkt an Patienten verkaufen?
Die Kategorie für Anbaubetriebe zur Belieferung von Lizenzinhabern erlaubt Verkäufe an entsprechend Berechtigte. Die Abgabe an Patienten erfordert die passenden Genehmigungen und die Einhaltung der Verschreibungsregeln.
Garantiert eine bestehende Lizenz ihre Verlängerung?
Die Verlängerung setzt die Erfüllung der geänderten Anforderungen voraus. Prüfen Sie die Voraussetzungen und Betriebsbedingungen vor weiteren Investitionen.
Cannabisunternehmen oder Lizenzverlängerung planen
Die thailändischen Juristen von AIM Bangkok beraten zu Unternehmensstrukturen, Lizenzen für Anbau und Verkauf, Verlängerungen und Unternehmenskäufen. Schreiben Sie uns, welche Tätigkeiten Sie planen, an welchem Standort und wann bestehende Lizenzen ablaufen.