Überblick über das Steuersystem in Thailand
Das thailändische Steuersystem umfasst verschiedene direkte und indirekte Steuern. Die Körperschaftsteuer, die in erster Linie im Steuergesetz geregelt ist, ist für Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften und die strategische Finanzplanung von entscheidender Bedeutung. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die steuerlichen Verpflichtungen, Steuersätze und Meldepflichten im Bereich der Körperschaftsteuer.
Körperschaftsteuer (CIT) in Thailand
Die Körperschaftsteuer (CIT) in Thailand ist eine direkte Steuer, die auf die Nettogewinne von Unternehmen und juristischen Personengesellschaften erhoben wird. Die Steuer gilt für die einzelnen Rechtsträger je nach ihrer Rechtsform und ihrer Geschäftstätigkeit in unterschiedlicher Weise.
Steuerpflichtige Rechtsträger und ihre Pflichten
- Thailändische Kapitalgesellschaften:
- Nach thailändischem Recht gegründete Unternehmen gelten als steuerlich ansässig und unterliegen mit ihrem weltweiten Einkommen der Körperschaftsteuer. Dies umfasst sowohl Einkünfte aus inländischen als auch aus ausländischen Quellen.
- Im Ausland eingetragene Unternehmen:
- Geschäftstätigkeit in Thailand: Ausländische Unternehmen, die in Thailand geschäftlich tätig sind, werden auf Gewinne besteuert, die sie aus Aktivitäten in Thailand erzielen. Die Anwesenheit eines Mitarbeiters, Beauftragten oder Vertreters in Thailand, der Einnahmen erzielt, gilt als „Geschäftstätigkeit“.
- Keine Geschäftstätigkeit in Thailand: Ausländische Unternehmen, die keine Geschäftstätigkeit in Thailand ausüben, unterliegen lediglich der Quellensteuer auf bestimmte Arten von Einkünften aus thailändischen Quellen, wie beispielsweise Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren, Mieteinnahmen und Dienstleistungsgebühren.
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CIT-Sätze und Sonderbedingungen
Die Körperschaftsteuersätze in Thailand variieren je nach Art des Steuerpflichtigen und dessen geschäftlicher Situation. Nachfolgend finden Sie eine Aufschlüsselung der geltenden Sätze:
| Steuerzahler | Steuerbemessungsgrundlage | CIT-Satz (%) | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| Standardtarif | Jahresüberschuss | 20 % | Dies gilt für die meisten in Thailand tätigen Unternehmen. |
| Kleinunternehmen | Jahresüberschuss ≤ 300.000 Baht | 0 % | Stammkapital ≤ 5 Millionen Baht; Jahresumsatz ≤ 30 Millionen Baht. |
| Jahresüberschuss von 300.001 bis 3 Millionen Baht | 15 % | ||
| Jahresüberschuss > 3 Millionen Baht | 20 % | ||
| Ausländische Unternehmen (die nicht in Thailand tätig sind) | Erhaltene Dividenden | 10 % | Einkünfte aus Dividenden, die aus Thailand oder in Thailand gezahlt werden. |
| Sonstige Erträge (Zinsen, Lizenzgebühren usw.) | 15 % | Zu den Einkommensarten zählen Zinsen, Lizenzgebühren, Mieteinnahmen, Dienstleistungsgebühren usw. | |
| Ausländische Unternehmen (Gewinnabführung aus Thailand) | Abgehobene Beträge | 10 % | Dies gilt, wenn Gewinne aus Thailand abgezogen werden. |
| Internationale Geschäftszentren (IBC) | Jahresüberschuss | 3 %, 5 %, 8 % | Die Sätze richten sich nach den jährlichen Betriebskosten in Thailand: – 3 % (60–300 Millionen Baht) – 5 % (300–600 Millionen Baht) – 8 % (>600 Millionen Baht). |
| Vom BOI geförderte Unternehmen | Jahresüberschuss | 0 % | Es gelten die spezifischen Bedingungen der BOI-Werbeaktion. |
| Unternehmen in Sonderwirtschaftszonen | Jahresüberschuss | 0 % | Vorbehaltlich bestimmter Bedingungen in ausgewiesenen Wirtschaftszonen. |
Körperschaftsteuersätze in Thailand
Ermäßigte Steuersätze für kleine Unternehmen
Kleine Unternehmen in Thailand profitieren von ermäßigten Körperschaftsteuersätzen, die erhebliche Steuererleichterungen bieten, um Wachstum und Nachhaltigkeit zu fördern. Die Zulassungskriterien und Steuersätze sind im Folgenden aufgeführt:
Kriterien für Kleinunternehmen:
- Gesellschaftskapital: höchstens 5 Millionen Baht zum Ende des Geschäftsjahres.
- Jahreseinkommen: Gesamteinnahmen aus dem Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen, die 30 Millionen Baht nicht überschreiten.
Reduzierte Körperschaftsteuersätze für kleine Unternehmen:
| Jahresüberschuss (THB) | CIT-Satz (%) |
|---|---|
| Bis zu 300.000 | 0 % |
| 300.001 bis 3 Millionen | 15 % |
| Über 3 Millionen | 20 % |
Steuersätze für kleine Unternehmen in Thailand
Vorschriften zur Steuererklärung und zur Steuerzahlung
Körperschaftsteuererklärung (Formular PND 50)
Alle Unternehmen müssen ihre jährliche Körperschaftsteuererklärung (CIT) innerhalb von 150 Tagen nach Ablauf ihres Geschäftsjahres einreichen. Für Unternehmen, die das e-Filing-System der Finanzbehörde nutzen, verlängert sich die Frist um weitere 8 Tage auf insgesamt 158 Tage. Diese Verlängerung gilt für e-Filing-Einreichungen für die Steuerjahre 2024 bis 2027. Etwaige Steuerschulden müssen zum Zeitpunkt der Einreichung beglichen werden, um Strafen zu vermeiden.
Steuervorauszahlungen (Formular PND 51)
Unternehmen sind verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres eine halbjährliche Vorauszahlung auf der Grundlage ihres geschätzten Jahresnettogewinns zu leisten. Der Vorauszahlungsbetrag wird auf die jährliche Körperschaftsteuerverbindlichkeit angerechnet. Unternehmen, die ihre Erklärung über das e-Filing-System einreichen, wird eine Verlängerung der regulären Frist um 8 Tage gewährt. Etwaige Abweichungen zwischen der Vorauszahlung und der endgültigen jährlichen Steuerschuld werden bei der Einreichung des Formulars PND 50 ausgeglichen.
Quellensteuer für ausländische Unternehmen (Formular PND 54)
Bei ausländischen Unternehmen, die nicht in Thailand tätig sind, jedoch Einkünfte aus thailändischen Quellen erzielen (z. B. Lizenzgebühren, Dividenden oder Dienstleistungsgebühren), muss der Zahler die Quellensteuer an der Quelle einbehalten. Der Zahler ist dafür verantwortlich, das Formular PND 54 einzureichen und den einbehaltenen Betrag an die Steuerbehörde abzuführen:
- Frist für die Einreichung in Papierform: Innerhalb von 7 Tagen des Folgemonats.
- Frist für die elektronische Einreichung: Innerhalb von 15 Tagen des Folgemonats.
Mehrwertsteuer (MwSt.) in Thailand
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist in Thailand eine indirekte Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen sowie auf bestimmte Importe erhoben wird. Für Unternehmen ist es von entscheidender Bedeutung, die Mehrwertsteuersätze, Registrierungsanforderungen, Befreiungen und Meldeverfahren zu kennen, um die thailändischen Steuergesetze einzuhalten.
Regulärer Mehrwertsteuersatz
Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Thailand beträgt 10 %; er ist derzeit bis zum 30. September 2026 auf 7 %gesenkt, wobei eine Verlängerung möglich ist. Dieser Satz gilt für die meisten verkauften und importierten Waren und Dienstleistungen.
Mehrwertsteuerbefreiung
Ein Mehrwertsteuersatz von 0 %gilt für:
- Exportierte Waren
- In Thailand erbrachte, aber außerhalb Thailands in Anspruch genommene Dienstleistungen
- Internationaler Transport auf dem Luft- oder Seeweg
- Transaktionen zwischen Zolllagern oder innerhalb von Zollfreizonen
- Verkäufe an internationale Organisationen und ausländische Regierungen im Rahmen spezifischer Vereinbarungen
Mehrwertsteuerbefreiungen
Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit:
| Waren/Dienstleistungen | Mehrwertsteuerstatus |
|---|---|
| Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 1,8 Millionen Baht | Ausgenommen |
| Unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse | Ausgenommen |
| Zeitungen, Zeitschriften und Lehrbücher | Ausgenommen |
| Bildungsdienstleistungen | Ausgenommen |
| Gesundheitsdienstleistungen | Ausgenommen |
| Inlandsverkehr | Ausgenommen |
| Fachdienstleistungen (z. B. Wirtschaftsprüfung, Rechtsbeistand vor Gericht) | Ausgenommen |
| Vermietung von Immobilien | Ausgenommen |
| Einfuhren, die für Befreiungen in Frage kommen (z. B. zollfreie Zonen) | Ausgenommen |
Mehrwertsteuerbefreiungen in Thailand
Umsatzsteuerregistrierung
Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren lassen, wenn ihr Jahresumsatz 1,8 Millionen Baht übersteigt. Die Registrierung erfolgt durch Einreichung des Formulars VAT 01:
- Bevor Sie den Betrieb aufnehmen, oder
- Innerhalb von 30 Tagen nach Überschreiten der Umsatzschwelle.
Bei Unternehmen mit mehreren Standorten ist die Anmeldung bei der Finanzbehörde einzureichen, die dem Hauptsitz am nächsten liegt.
Rechnungsstellung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
Eine gültige Steuerrechnung muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung „Steuerrechnung“
- Name, Anschrift und Steuer-Identifikationsnummer des Verkäufers
- Name und Anschrift des Käufers
- Rechnungsnummer
- Beschreibung und Wert der Waren oder Dienstleistungen
- Der Mehrwertsteuerbetrag ist vom Wert der Waren oder Dienstleistungen getrennt
- Ausstellungsdatum
- Angabe des Hauptsitzes oder der Niederlassung
Auf Rechnungen, die in Fremdwährungen ausgestellt werden, müssen sowohl die Beträge in der Fremdwährung als auch in thailändischen Baht sowie der verwendete Wechselkurs angegeben sein.
Umsatzsteuererklärung und -zahlung
Umsatzsteuererklärungen
- Formular VAT 30: Umsatzsteuererklärungen für inländische Umsätze müssen bis zum 15 . des Folgemonats eingereicht werden. Bei elektronischer Einreichung verlängert sich die Frist bis zum 23. des Folgemonats.
- Formular VAT 36: Für die Umsatzsteuer auf Dienstleistungen, die von ausländischen Anbietern bezogen wurden (Reverse-Charge-Verfahren), müssen die Erklärungen bei Einreichung in Papierform bis zum 7 . des Folgemonats und bei elektronischer Einreichung (e-Filing) bis zum 15 . eingereicht werden.
Die Mehrwertsteuer auf Einfuhren ist bei der Einfuhr an die Zollbehörde zu entrichten. Falls zudem eine Verbrauchsteuer anfällt, sind die Mehrwertsteuererklärungen bei der Verbrauchsteuerbehörde einzureichen.
Mehrwertsteuerrückerstattungen
Übersteigt die Vorsteuer die Ausgangssteuer, können Unternehmen eine Erstattung beantragen oder den Überschuss als Gutschrift vortragen. Unternehmen, die der Nullsatzregelung unterliegen, haben in der Regel Anspruch auf Erstattung. Erstattungsanträge müssen innerhalb von drei Jahren gestellt werden.
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Zu den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Mehrwertsteuervorschriften gehören:
- Strafen bei verspäteter Einreichung: 300 Baht innerhalb von 7 Tagen; danach 500 Baht.
- Säumniszuschlag: Bis zum Doppelten des fälligen Mehrwertsteuerbetrags.
- Monatlicher Zuschlag: 1,5 % der ausstehenden Steuer.
Die Einhaltung der Umsatzsteuerpflichten ist unerlässlich, um diese Strafen zu vermeiden.
Spezifische Gewerbesteuer (SBT) in Thailand
Die Spezifische Gewerbesteuer (SBT) ist eine indirekte Steuer in Thailand, die auf bestimmte Unternehmen erhoben wird, die nicht der Mehrwertsteuer (MwSt.) unterliegen. Die SBT wird auf der Grundlage der Bruttoeinnahmen aus bestimmten Geschäftstätigkeiten berechnet.
Unternehmen, die der SBT unterliegen
Die folgenden Unternehmen unterliegen der SBT:
- Geschäftsbanken und Finanzinstitute
- Lebensversicherungsgesellschaften
- Pfandhäuser
- Gewinnorientierte Immobilienverkäufe
- Mit dem Bankwesen vergleichbare Geschäftsbereiche (z. B. Kreditvergabe, Devisenhandel)
- Wertpapierverkäufe an regulierten Märkten
- Sonstige durch königlichen Erlass festgelegte Unternehmen
Ausnahmen bei der SBT
Zu den von der SBT befreiten Unternehmen gehören:
- Staatliche Finanzinstitute (z. B. Bank of Thailand, Staatliche Sparkasse)
- Sparkassen (für Kredite an Mitglieder)
- Vorsorgefonds
- Nationale Wohnungsbehörde (für den Verkauf oder den Mietkauf von Immobilien)
- Pfandleihe durch staatliche Stellen
- Sonstige Ausnahmen gemäß königlichem Erlass
SBT-Sätze und Steuerbemessungsgrundlagen
Die SBT-Sätze variieren je nach Art des Unternehmens:
| Geschäftstätigkeit | Steuerbemessungsgrundlage | SBT-Satz (%) |
|---|---|---|
| Bankwesen, Finanzwesen und ähnliche Branchen | Zinsen, Rabatte, Servicegebühren, Erträge aus Finanzinstrumenten | 3 % |
| Lebensversicherung | Zinsen und Servicegebühren | 2,5 % |
| Pfandleihe | Zinsen, Gebühren, Verkauf verpfändeter Gegenstände | 2,5 % |
| Immobilienverkauf | Bruttoeinnahmen | 3 % |
| Unternehmen mit bankähnlichen Transaktionen | Zinsen, Rabatte, Servicegebühren, Erträge aus Finanzinstrumenten | 3 % |
| Verkauf von Wertpapieren an einem Wertpapiermarkt | Bruttoeinnahmen | 0,1 % |
SBT-Tarife in Thailand
Auf den berechneten SBT-Betrag wird eine zusätzliche Gemeindesteuer in Höhe von 10 %erhoben.
SBT-Registrierung und -Einreichung
Unternehmen, die der SBT unterliegen, müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit registrieren lassen, indem sie das Formular P.T.01 bei der zuständigen Finanzbehörde einreichen.
SBT-Erklärungen müssen monatlich unter Verwendung des Formulars P.T.40 bis zum 15. des Folgemonats eingereicht werden. Für jede Zweigstelle ist eine separate Einreichung erforderlich.
Beträgt die fällige SBT für den Monat weniger als 100 THB, ist keine Zahlung erforderlich; eine Steuererklärung muss jedoch dennoch eingereicht werden.
Stempelsteuer in Thailand
Was ist die Stempelsteuer?
Die Stempelsteuer ist eine Steuer auf bestimmte Rechtsdokumente, sogenannte Urkunden, die bei geschäftlichen und finanziellen Transaktionen in Thailand verwendet werden. Diese Steuer ist von entscheidender Bedeutung, um diesen Dokumenten nach thailändischem Recht Rechtsgültigkeit zu verleihen. Die Steuer wird auf die Dokumente selbst erhoben und nicht auf die Transaktion oder die beteiligten Parteien. Die konkreten Dokumente, für die eine Stempelsteuer zu entrichten ist, sind im thailändischen Steuergesetz aufgeführt, und die Steuer muss von denjenigen gezahlt werden, die das Dokument unterzeichnen, in ihrem Besitz haben oder davon profitieren.
Stempelsteuerpflichtige Wertpapiere und geltende Sätze
Die folgende Tabelle enthält eine umfassende Auflistung der in Thailand stempelsteuerpflichtigen Urkunden sowie die jeweils geltenden Sätze:
| Instrument | Zollsatz | Haftende Person |
|---|---|---|
| Werkverträge | 1 Baht pro 1.000 Baht des Auftragswerts | Auftragnehmer |
| Vermietung von Grundstücken, Gebäuden usw. | 1 Baht pro 1.000 Baht der Gesamtmiete oder der Schlüsselgeldzahlung für die gesamte Mietdauer | Vermieter |
| Übertragung von Aktien, Schuldverschreibungen oder Anleihen | 1 Baht pro 1.000 Baht des eingezahlten Wertes oder des Nennwertes, je nachdem, welcher Wert höher ist | Übertragender |
| Ratenkaufverträge | 1 Baht pro 1.000 Baht des Gesamtwerts | Anbieter von Ratenkauf |
| Kredit- oder Überziehungskreditvereinbarungen | 1 Baht pro 2.000 Baht des Darlehensbetrags; höchstens 10.000 Baht | Kreditgeber |
| Versicherungspolicen (Lebensversicherung) | 1 Baht pro 1.000 Baht der Versicherungssumme | Versicherer |
| Versicherungspolicen (Seeversicherung) | 0,4 % des Prämienbetrags | Versicherer |
| Vollmachten | 10 bis 30 Baht, je nach Art und Umfang der Befugnisse | Schulleiter |
| Vollmachten zur Stimmabgabe | 20 Baht pro Sitzung (einmalig); 100 Baht für mehrere Sitzungen | Genehmigungsbefugter |
| Wechsel oder Schuldscheine | 3 Baht pro 1.000 Baht des Betrags oder eines Bruchteils davon | Hersteller oder Emittent |
| Aktienzertifikate oder Schuldverschreibungen | 1 Baht pro 1.000 Baht des Wertes | Halter |
| Schecks | 3 Baht pro Scheck | Schublade |
| Akkreditiv | 1 Baht pro 1.000 Baht des Betrags | Emittent |
| Einnahmen (sofern nicht anderweitig ausgenommen) | 1 Baht pro 2.000 Baht des erhaltenen Betrags | Empfänger |
| Frachtbriefe | 2 Baht pro Rechnung | Emittent |
| Lagerquittungen | 1 Baht pro 1.000 Baht des Wertes | Emittent |
| Frachtbriefe | 1 Baht pro 1.000 Baht des Wertes | Emittent |
Stempelsteuersätze in Thailand
Zahlungsarten für die Stempelsteuer
Die Stempelsteuer kann auf folgende Weise entrichtet werden:
- Anbringen von Stempeln: Physische Stempel werden direkt auf das Dokument aufgebracht, und der Zahler muss die Stempel durch eine quer darüber verlaufende Unterschrift entwerten.
- Barzahlung: Erforderlich bei bestimmten Verträgen mit hohem Vertragswert. Zum Beispiel:
- Mietverträge mit einem Gesamtmietwert von 1 Million Baht oder mehr.
- Werkverträge mit einer Dienstleistungsgebühr von 1 Million Baht oder mehr.
- Die Zahlungen erfolgen unter Verwendung des Formulars Or. Sor. 4 bei der örtlichen Finanzbehörde.
- E-Stempelsteuer-System: Für elektronische Urkunden (E-Urkunden) muss die Stempelsteuer über das E-Stempelsteuer-System entrichtet werden. Dieses System ist seit Juli 2019 für E-Urkunden verbindlich vorgeschrieben und steht während einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 auch für bestimmte Papierurkunden zur Verfügung. Zur Zahlung müssen Sie das Formular Or. Sor. 9 online einreichen und die Zahlung elektronisch vornehmen.
Strafgebühren bei verspäteter Zahlung
Die nicht fristgerechte Entrichtung der Stempelsteuer kann erhebliche Strafen nach sich ziehen, darunter:
- Bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit fällt kein Aufschlag an.
- Das Doppelte der Stempelsteuer, wenn die Zahlung 16 bis 90 Tage zu spät erfolgt.
- Das Fünffache des Betrags, wenn die Zahlung mehr als 90 Tage verspätet erfolgt.
- Das Sechsfache des Betrags, falls dies im Rahmen einer Steuerprüfung festgestellt wird.
Ausnahmen und Sonderfälle
Bestimmte Transaktionen und Rechtsträger sind von der Stempelsteuer befreit, beispielsweise:
- Geschäfte mit staatlichen Stellen.
- Übertragungen von Anteilen innerhalb einer Unternehmensgruppe unter bestimmten Voraussetzungen.
- Bestimmte Transaktionen, die durch königlichen Erlass oder andere gesetzliche Bestimmungen festgelegt sind.
Ertragsteuer auf Erdöl
Die Erdöl-Ertragsteuer wird von Unternehmen erhoben, die in Thailand im Rahmen von Konzessionen oder Produktionsbeteiligungsverträgen in der Exploration oder Förderung von Erdöl und Erdgas tätig sind. Diese Steuer gilt auch für Unternehmen, die Rohöl zum Zweck des Exports von Konzessionsinhabern beziehen.
Unternehmen, die im Rahmen von Dienstleistungsverträgen in der Erdölindustrie tätig sind, unterliegen nicht der Erdöl-Einkommensteuer; stattdessen unterliegen sie der Einkommensteuer gemäß der Abgabenordnung. Darüber hinaus gilt die Erdöl-Einkommensteuer nicht für Tätigkeiten im Downstream-Sektor, zu dem die Raffination, der Vertrieb und der Verkauf gehören.
Unternehmen mit Ölkonzessionen werden mit einem Steuersatz von 50 Prozent ihres jährlichen Nettogewinns aus dem Erdölgeschäft besteuert. Dies umfasst Gewinne aus der Übertragung von Konzessionsanteilen sowie aus anderen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Erdölgeschäft. Abzugsfähig sind „übliche und notwendige“ Betriebsausgaben sowie die Abschreibung von Investitionsausgaben, Ölförderabgaben und sonstige Aufwendungen. Bestimmte Arten von Aufwendungen, darunter Zinsen, sind jedoch nicht abzugsfähig.
Produzenten, die an Produktionsbeteiligungsvereinbarungen beteiligt sind, unterliegen einem Steuersatz von 20 Prozent auf ihre jährlichen Nettogewinne aus dem Erdölgeschäft. Dies umfasst Gewinne aus der Übertragung von Anteilen, Rechten, Rentenzahlungen oder sonstigen regelmäßig wiederkehrenden Einkünften.
Grund- und Gebäudesteuer
Das Gesetz über die Grund- und Gebäudesteuer trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Dieses Gesetz ersetzte frühere Steuern, die sich in erster Linie auf Mieteinnahmen und nicht auf die Grundsteuer bezogen.
Lesen Sie hier die Einzelheiten
Sozialversicherungsbeiträge (SSF)
Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, Beiträge an die Sozialversicherung zu leisten. Diese Beiträge stellen abzugsfähige Betriebsausgaben dar.
- Beitragssatz: Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zahlen jeweils 5 %des Monatsgehalts ein.
- Neue Haftungsgrenze (1. Januar 2026): Die Obergrenze der Lohnbemessungsgrundlage wurde auf 17.500 THB angehoben (bisher 15.000).
- Maximale Arbeitgeberkosten: 875 THB pro Monat und Mitarbeiter (zuvor 750 THB).
- Hinweis: Diese Obergrenze soll bis zum Jahr 2032 schrittweise auf 23.000 THB angehoben werden.
- Einreichungsfrist: Die Beiträge müssen bis zum 15. des Folgemonats (bzw. bis zum 22. bei elektronischer Einreichung) überwiesen werden, um einen monatlichen Säumniszuschlag in Höhe von 2 % zu vermeiden.
Voraussetzungen für die Wahl zum Vorstandsmitglied
- Geschäftsführende Gesellschafter: Diese haben in der Regel keinen Anspruch auf SSF, wenn sie der Hauptarbeitgeber bzw. -inhaber sind.
- Angestellte Vorstandsmitglieder: Sie gelten als anspruchsberechtigt, wenn sie im Rahmen eines regulären Arbeitsvertrags beschäftigt sind und keine nennenswerten Beteiligungen halten.
Eine vollständige Aufschlüsselung des 7-Jahres-Kostenplans finden Sie in unserem ausführlichen Leitfaden: Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze der thailändischen Sozialversicherung 2026.
Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind verpflichtet:
1. Melden Sie Ihre Mitarbeiter innerhalb von 30 Tagen nach der Einstellung bei der Sozialversicherungsanstalt an.
2. Stellen Sie sicher, dass die monatlichen Beiträge fristgerecht eingezahlt werden, um Strafen zu vermeiden.
Steuer- und Meldefristen in Thailand
Steuer- und Meldefristen in Thailand
| Häufigkeit | Steuer / Art der Meldung | Formular | Einreichungsfrist für Unterlagen in Papierform | Frist für die elektronische Einreichung |
|---|---|---|---|---|
| Monatlich | Quellensteuer | PND 1, 3, 53, 54 | der 7. des folgenden Monats | der 15. des folgenden Monats |
| Mehrwertsteuer (MwSt.) | S. 30 | der 15. des folgenden Monats | der 23. des folgenden Monats | |
| Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren | S. 36 | der 7. des folgenden Monats | der 15. des folgenden Monats | |
| Sozialversicherungsbeiträge | Sor Por Sor 1–10 | der 15. des folgenden Monats | der 22. des folgenden Monats | |
| Halbjährlich | Vorauszahlung der Körperschaftsteuer | PND 51 | Innerhalb von zwei Monaten nach Halbjahresende | +8 Tage für die elektronische Einreichung |
| Halbjahreserklärung zur Einkommensteuer | PND 94 | 30. September | 8. Oktober | |
| Jährlich | Körperschaftsteuererklärung | PND 50 | Innerhalb von 150 Tagen nach Jahresende | +8 Tage für die elektronische Einreichung |
| Einkommensteuererklärung | PND 90, 91 | 31. März des folgenden Jahres | 8. April des folgenden Jahres |
Erläuterungen zu den Formularen
- PND 1: Quellensteuer auf Löhne und Gehälter.
- PND 3: Quellensteuer auf Zahlungen an natürliche Personen (z. B. Freiberufler, Auftragnehmer).
- PND 53: Quellensteuer auf Zahlungen an Unternehmen oder juristische Personen.
- PND 54: Quellensteuer auf grenzüberschreitende Zahlungen an ausländische Unternehmen.
- PND 50: Jährliche Körperschaftsteuererklärung.
- PND 51: Halbjährliche Vorauszahlung der Körperschaftsteuer.
- PND 90, 91: Jährliche Einkommensteuererklärungen für Gebietsansässige und Gebietsfremde.
- PND 94: Halbjahreserklärung zur Einkommensteuer für Einkünfte aus den Monaten Januar bis Juni. Erforderlich für Einkünfte gemäß §§ 40 Abs. 5 bis 40 Abs. 8 (z. B. Mieteinnahmen, gewerbliche Einkünfte). Die gezahlten Steuern werden auf die Jahreserklärung (PND 90) angerechnet.
- PP 30: Monatliche Umsatzsteuererklärung.
- PP 36: Umsatzsteuer auf Dienstleistungen, die von ausländischen Lieferanten bezogen werden (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft).
- Sor Por Sor 1–10: Monatliche Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer.
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