Die Regeln für Geldwechsler in Thailand könnten sich nach einem neuen Vorschlag der Bank of Thailand (BOT) grundlegend ändern. Vorgesehen sind neue Aufsichtsstandards, eine individuelle Überprüfung sämtlicher bestehender Betreiber und eine vorübergehende Aussetzung neuer Anträge im Jahr 2027.
Die BOT veröffentlichte die Grundsätze des Entwurfs am 19. August 2026 zur öffentlichen Konsultation. Stellungnahmen können bis zum 18. September 2026 eingereicht werden. Die vorgeschlagenen Änderungen sind noch nicht beschlossen.
Welche Geldwechsler sind betroffen?
Der Vorschlag gilt für zugelassene Geldwechsler: Nichtbanken, die vom thailändischen Finanzminister nach den devisenrechtlichen Vorschriften die Erlaubnis zum An- und Verkauf ausländischer Banknoten erhalten haben. Geschäftsbanken und spezialisierte Finanzinstitute fallen nicht in diese Kategorie.
Neue Standards für bestehende Betreiber
Die BOT plant, die Eignungsvoraussetzungen, Betriebskriterien und Lizenzstruktur für Geldwechsler zu überarbeiten. Der künftige Rahmen soll insbesondere vier Bereiche regeln:
- eingetragenes Kapital;
- Steuerung der Zahl der Filialen;
- betriebliche und interne Systemstandards; sowie
- Transaktionslimits für Kunden.
Alle bestehenden Lizenzinhaber müssten ihre Strukturen an die neuen Standards anpassen und die Ergebnisse dieser Arbeiten im Jahr 2027 einreichen. Anschließend würde die BOT jeden Betreiber einzeln prüfen, bevor dieser seine Tätigkeit nach dem neuen Rahmen fortsetzen dürfte.
Die Konsultation nennt weder die künftig erforderliche Kapitalhöhe noch konkrete Filialbeschränkungen, technische Standards oder Transaktionslimits. Nach Angaben der BOT sollen die Einzelheiten Gegenstand einer weiteren Konsultation sein. Die finanziellen und betrieblichen Auswirkungen auf einzelne Unternehmen lassen sich deshalb noch nicht beziffern.
Keine neuen Anträge im Jahr 2027
Unternehmen, die 2027 eine thailändische Geldwechsler-Lizenz beantragen möchten, müssten ihren Antrag bereits im Dezember 2026 einreichen. Danach will die BOT während des gesamten Jahres 2027 vorübergehend keine neuen Anträge annehmen. In dieser Zeit sollen die bestehenden Betreiber überprüft und die Aufsichtssysteme auf die neuen Standards vorbereitet werden.
Unternehmen, die den Antrag nicht bis Ende 2026 stellen, könnten das Jahr 2027 nutzen, um ihre Unterlagen und Betriebssysteme für eine Antragstellung und Aufnahme der Tätigkeit im Jahr 2028 vorzubereiten.
Der Vorschlag betrifft ausschließlich die Annahme neuer Anträge. Er bedeutet weder eine allgemeine Aussetzung von Geldwechseldienstleistungen noch einen vollständigen Stillstand sämtlicher Lizenzverfahren.
Wiederaufnahme der Anträge für 2028 vorgesehen
Die BOT rechnet damit, neue Anträge wieder anzunehmen, sobald der überarbeitete Aufsichtsrahmen 2028 einsatzbereit ist. Ab diesem Zeitpunkt könnte die Zahl der jährlichen Antragsrunden von vier auf zwei reduziert werden.
Nach dem Konsultationspapier soll die geringere Zahl von Antragsrunden eine gründlichere Prüfung ermöglichen und Unternehmen zugleich einen klareren Zeitplan für die Vorbereitung geben. Auch diese Änderung ist bislang nur ein Vorschlag und noch keine endgültige Regel.
Warum soll der Rechtsrahmen geändert werden?
Die BOT hält eine strengere Aufsicht für erforderlich, um das Risiko zu verringern, dass lizenzierte Geldwechsler für rechtswidrige Aktivitäten oder Finanzkriminalität genutzt werden. Die Reform soll außerdem das Vertrauen der Öffentlichkeit stärken, Nutzer von Finanzdienstleistungen schützen und die Regulierung an das veränderte Risikoprofil des Sektors anpassen.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Bestehende Betreiber sollten die nächste Konsultation zu Kapital-, Filial-, System- und Transaktionsanforderungen verfolgen. Neue Marktteilnehmer sollten insbesondere das Antragsfenster im Dezember 2026 beachten. Wer diese Frist verpasst, muss möglicherweise bis zur Wiederaufnahme der Antragsannahme im Jahr 2028 warten.
Unternehmen sollten zwischen der Vorbereitung auf die angekündigten Reformbereiche und der vermeintlichen Einhaltung noch nicht veröffentlichter Standards unterscheiden. Bestehende Lizenzinhaber können ihre Unternehmensführung, Filialkontrollen, Transaktionsüberwachung und Systemdokumentation überprüfen. Eine Bewertung anhand künftiger Kapital- oder Transaktionsschwellen bleibt jedoch vorläufig, bis die BOT die nächste Konsultation veröffentlicht.
Die aktuelle Konsultation legt lediglich vorgeschlagene Grundsätze und Übergangsregelungen fest. Die neuen materiellen Anforderungen sind noch nicht in Kraft.
Offizielles Konsultationspapier der Bank of Thailand lesen.
