Am 28. August 2026 sind in Thailand neue Vorschriften zur Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Kraft getreten. Sie sind in der Verordnung des Büros des Premierministers über Abschiebungen B.E. 2569 (2026) enthalten.
Premierminister Anutin Charnvirakul unterzeichnete die Verordnung am 26. August; am 27. August 2026 wurde sie in der Royal Gazette veröffentlicht. Sie konkretisiert das Verwaltungsverfahren innerhalb des bestehenden thailändischen Abschiebungsrechts.
Die Verordnung führt nicht zu einer automatischen Abschiebung. Eine Abschiebungsanordnung im Einzelfall muss vom Innenminister erlassen werden.
Verhalten gegen die öffentliche Ordnung oder das Gemeinwohl
Der Staatssekretär des Innenministeriums oder ein ermächtigter Beamter kann einen Fall dem Innenminister vorlegen, wenn das Verhalten oder die Umstände eines Ausländers gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das Gemeinwohl verstoßen.
Die Vorschrift erfasst auch Personen, die ein solches Verhalten anstiften oder unterstützen. Ihr Anwendungsbereich ist weiter als das gesonderte Verfahren für die nachstehend ausdrücklich genannten Straftaten.
Ausdrücklich erfasste Straftaten
Die Verordnung regelt das Verfahren für Ausländer, die durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil wegen einer der folgenden Handlungen verurteilt wurden:
- rechtswidrige Einreise nach oder rechtswidriger Aufenthalt in Thailand;
- Arbeit unter Verstoß gegen die Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer;
- Geschäftstätigkeit unter Verstoß gegen den Foreign Business Act;
- Fälschung oder Verwendung gefälschter amtlicher Dokumente;
- eine Straftat, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorsieht; oder
- Beteiligung als Täter, Anstifter oder Unterstützer an einer der vorstehenden Straftaten.
Der Foreign Business Act wird ausdrücklich genannt. „Nominee-Strukturen“ führt die Verordnung jedoch nicht als eigenständige Kategorie auf.
Rechtskräftiges Urteil und Meldeverfahren
Wird durch ein rechtskräftiges Urteil eine Freiheitsstrafe verhängt, kann der Innenminister eine Abschiebungsanordnung erlassen, nachdem der Ausländer die Strafe vollständig verbüßt hat und entlassen wurde.
Das Department of Corrections muss die einschlägigen Informationen spätestens 15 Tage vor der Entlassung an den Staatssekretär des Innenministeriums oder einen ermächtigten Beamten übermitteln. Der Fall wird anschließend unverzüglich dem Innenminister vorgelegt.
Verhängt ein rechtskräftiges Urteil eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, muss das Office of the Judiciary die erforderlichen Informationen umgehend zur Prüfung nach demselben Verfahren übermitteln.
Diese Mitteilungen leiten das Verwaltungsverfahren ein. Sie stellen selbst noch keine Abschiebungsanordnung dar.
Wiedereinreiseverbote
Eine Abschiebungsanordnung kann einen Zeitraum bestimmen, in dem der Ausländer nicht wieder nach Thailand einreisen darf. Bei der Entscheidung über die Anordnung und die Dauer des Verbots müssen die Behörden die anwendbaren Gesetze und Verordnungen, Kabinettsbeschlüsse sowie die internationalen Verpflichtungen Thailands berücksichtigen.
Zielland und humanitäre Schutzvorkehrungen
Grundsätzlich wird eine von der Abschiebung betroffene Person in den Staat ihrer Staatsangehörigkeit gebracht. Lässt sich die Staatsangehörigkeit nicht feststellen, kommt das Land in Betracht, in dem die Person unmittelbar vor ihrer Einreise nach Thailand lebte.
Die Verordnung sieht außerdem ein Verfahren für die Überstellung in einen anderen Staat vor, wenn bei der Rückkehr Folter, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe beziehungsweise ein Verschwindenlassen drohen. Erforderlich sind ein diplomatisches Ersuchen eines anderen Staates oder einer internationalen Organisation, die schriftliche Zustimmung des Ausländers und die Zusage der ersuchenden Stelle, die anfallenden Kosten zu übernehmen.
Die Überstellung soll innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Ersuchens in Thailand abgeschlossen werden. Der Innenminister kann die Frist zweimal um jeweils höchstens 30 Tage verlängern.
Unabhängig davon kann der Premierminister eine Abschiebungsanordnung aufheben oder bestimmen, dass die betreffende Person nicht aus Thailand entfernt wird.
Praktische Bedeutung der neuen Regeln
Die Verordnung schafft einen klareren Weg für die Sammlung von Informationen, die Vorlage von Fällen sowie den Erlass von Abschiebungs- und Wiedereinreiseanordnungen. Verstöße gegen Einwanderungs-, Arbeits-, Wirtschafts- oder Strafrecht können einen Ausländer in den Anwendungsbereich des Verfahrens bringen. Ein Verstoß allein bewirkt jedoch keine automatische Abschiebung.
Die praktischen Folgen hängen vom jeweiligen Sachverhalt, gegebenenfalls vom rechtskräftigen Gerichtsurteil und von der Entscheidung der zuständigen Behörden ab.
Offizielle Quelle: Royal Gazette — Verordnung des Büros des Premierministers über Abschiebungen B.E. 2569 (2026).
