Am 29. September 2026 hat das thailändische Kabinett einen Gesetzentwurf gebilligt, der den Electronic Transactions Act B.E. 2544 (2001) vollständig ersetzen soll. Das Ministerium für digitale Wirtschaft und Gesellschaft wurde damit beauftragt, das Vorhaben über die Electronic Transactions Development Agency (ETDA) weiterzuführen. Der Entwurf ist noch kein geltendes neues Gesetz. Die Kabinettsbilligung allein ändert die bestehenden Pflichten von Unternehmen nicht.
ETDA führte vor der Kabinettsbilligung eine öffentliche Konsultation durch. Der Entwurf soll elektronische Transaktionen zum vorrangigen Verfahren machen, ohne Geschäfte auf Papier auszuschließen. Der Rechtsrahmen soll Transaktionen sowohl zwischen Privaten als auch mit staatlichen Stellen umfassender erfassen; besondere gesetzliche Verfahren und Ausnahmen bleiben zu beachten. Die Reform orientiert sich an den UNCITRAL-Modellgesetzen.
Fünf wesentliche Änderungen
- Zertifizierung, Pflichten und Haftung der Anbieter. Der vorgesehene Rahmen soll den bisherigen Melde-, Registrierungs- und Lizenzierungsmechanismus nach dem Gesetz durch eine Zertifizierung durch ETDA ersetzen. Anbieter könnten einen Antrag stellen; ETDA könnte auch Anbieter zertifizieren, die international anerkannte Verfahren nutzen, ohne dass ein Antrag vorliegt. Anbieter müssten weiterhin in allen Phasen zuverlässige Verfahren einsetzen, Nachweise über Transaktionen aufbewahren und für Schäden haften, die Nutzern oder anderen Betroffenen durch die Verletzung dieser Pflichten entstehen. Für digitale Plattformen ist die unten erläuterte Übergangsregelung wesentlich.
- Klarere Regeln für automatisierte Verträge. Der Entwurf soll Verträge anerkennen, die Systeme ohne menschlichen Eingriff schließen. Voraussetzung ist, dass die Parteien die Funktionsweise des Systems im gewöhnlichen Ablauf vorhersehen können. Daraus folgt keine pauschale Wirksamkeit jeder von einem KI-System erzeugten Transaktion. Auch die elektronische Übermittlung und die Bestätigung des Empfangs sollen klarer geregelt werden.
- Elektronische Beweismittel und Beweislast. Elektronische Daten und ihre Ausdrucke sollen als Dokumente oder zulässige Beweismittel nach dem Zivilprozessrecht, dem Strafprozessrecht und anderen Verfahrensgesetzen anerkannt werden. Nach der Kabinettszusammenfassung soll die Partei, die die Zuverlässigkeit elektronischer Daten bestreitet, die Beweislast und die Kosten dieses Nachweises tragen. Dies bedeutet nicht, dass sie automatisch sämtliche Prozesskosten übernimmt.
- Elektronische Signaturen, Siegel und handelbare Instrumente. Signaturen und Unternehmenssiegel, die mit zuverlässigen oder von ETDA vorgegebenen Verfahren erstellt werden, sollen ausdrücklich geregelte Rechtswirkungen erhalten. Für die elektronische Entrichtung der Stempelsteuer sollen die Regeln des Revenue Department gelten. Ein neues Kapitel soll elektronische gezogene Wechsel, Solawechsel und Schecks erfassen, einschließlich der alleinigen Inhaberschaft, Übertragung, Indossierung, Datenänderungen und Umwandlung von Papierinstrumenten unter Außerkraftsetzung des Originals.
- Sieben Kategorien elektronischer Transaktionsdienste. Der Entwurf erfasst Identitätsprüfung, elektronische Signaturen, Zeitstempel, Empfang/Übermittlung/Speicherung elektronischer Daten, Registrierung oder Zertifizierung von Websites und Domains, Systeme für elektronische handelbare Instrumente sowie weitere durch Ministerialverordnung festgelegte Dienste. ETDA soll Zuverlässigkeitsstandards unter Berücksichtigung der Art und des Risikos der jeweiligen Dienste bestimmen.
Zertifizierung und Übergang für bestehende Anbieter
ETDA soll Zertifizierungsanträge innerhalb von 90 Tagen nach Eingang prüfen. Zeiten, die für die Berichtigung oder Ergänzung von Unterlagen benötigt werden, zählen nicht mit. Die Namen zertifizierter Anbieter sollen veröffentlicht werden; über Umstände, die die Zuverlässigkeit eines Dienstes beeinträchtigen, sollen Nutzer unverzüglich informiert werden. Nach der Kabinettszusammenfassung soll die Zertifizierung nicht als Verwaltungsakt gelten.
Die ergänzende Regierungserklärung nennt zwei Übergangsregelungen. Bereits lizenzierte Anbieter digitaler Identitätsprüfungsdienste sollen nach dem neuen Gesetz als zertifiziert gelten. Das Royal Decree über digitale Plattformdienste B.E. 2565 (2022) einschließlich seiner Meldepflichten soll weiter gelten, bis ein besonderes Gesetz für digitale Plattformdienste in Kraft tritt. Die Reform bedeutet daher keine sofortige und allgemeine Abschaffung der Plattformregulierung.
Wie geht es weiter?
Die Billigung durch das Kabinett liegt vor. Weitere Schritte des Gesetzgebungsverfahrens, einschließlich der parlamentarischen Beratung und Veröffentlichung in der Government Gazette, stehen noch aus. Nach der Regierungserklärung soll das vorgeschlagene Gesetz nach Ablauf von 180 Tagen ab der Veröffentlichung in der Government Gazette in Kraft treten, sofern es verabschiedet wird. Die Kabinettsentscheidung legt noch kein konkretes Datum des Inkrafttretens fest.
Ein Programm mit 26 untergesetzlichen Regelwerken wurde vorbereitet: zwei Royal Decrees, drei Ministerialverordnungen und 21 Bekanntmachungen. Das endgültige Gesetz, die Übergangsvorschriften und die Ausführungsstandards werden bestimmen, wie der neue Rahmen praktisch funktioniert.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Prüfen Sie, wie Ihr Unternehmen Verträge unterzeichnet, Unternehmenssiegel verwendet, automatisierte Vertragssysteme betreibt und Transaktionsnachweise aufbewahrt. Beachten Sie die Verantwortlichkeiten Ihrer Dienstleister und die Zuverlässigkeit Ihrer Unterlagen. Erfüllen Sie weiterhin die geltenden Anforderungen und verfolgen Sie die endgültige Gesetzgebung sowie die ETDA-Standards. Die Kabinettsbilligung schafft keine unmittelbare Frist für die Umstellung Ihrer Systeme.
