Thailands „No ID, No Ads“-Regeln: Was Werbetreibende und Agenturen jetzt tun müssen

Seit dem 1. November 2026 müssen soziale Netzwerke, die für in Thailand angezeigte Werbung bezahlt werden, die Identität der Werbetreibenden vor der Veröffentlichung der Anzeigen prüfen. Ausgenommen sind Fälle mit einer kürzlich erfolgten Verifizierung.

Klären Sie vor dem Start einer Kampagne, wer die Anzeigen schaltet, wer die Plattform bezahlt und wer die Verifizierung für das Unternehmen durchführen kann. Das können unterschiedliche Personen oder Unternehmen sein. Offizielle FAQ der ETDA, Fragen 1–4.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

  • Prüfen Sie Verifizierungshinweise und Fristen in jedem Werbekonto.
  • Klären Sie, welche Person oder welches Unternehmen die Anzeigen schaltet und wer bezahlt.
  • Fragen Sie Ihre Agentur, ob bei einer der Parteien offene Verifizierungsanfragen bestehen.
  • Bereiten Sie die von der Plattform angeforderten Identitäts-, Unternehmens- und Vollmachtsunterlagen vor.
  • Bestimmen Sie eine verantwortliche Person und planen Sie Zeit für das Nachreichen fehlender Angaben ein.
  • Vergewissern Sie sich vor der Kampagnenplanung, dass die Plattform die Verifizierung akzeptiert hat und keine Anfragen mehr offen sind.

Dies sind praktische Prüfschritte für Kampagnen. Jede Plattform legt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ihr eigenes Verfahren fest. Klären Sie Verifizierungsfragen bereits bei der Abstimmung von Kreativbriefing und Mediabudget und behalten Sie im Blick, wann eine bestehende Verifizierung erneuert werden muss.

Was ist die Rechtsgrundlage?

Die Anforderungen ergeben sich aus der Bekanntmachung der Kommission für elektronische Transaktionen über Maßnahmen zur Verhinderung technologiebezogener Straftaten für Anbieter sozialer Medien (Nr. 2) („ETC-Bekanntmachung“).

Der thailändische Titel lautet ประกาศคณะกรรมการธุรกรรมทางอิเล็กทรอนิกส์ เรื่อง มาตรการเพื่อป้องกันอาชญากรรมทางเทคโนโลยี สำหรับผู้ให้บริการสื่อสังคมออนไลน์ (ฉบับที่ 2). Der deutsche Titel oben ist eine Übersetzung.

Die Bekanntmachung wurde am 5. Mai 2026 in der Royal Gazette veröffentlicht und trat 180 Tage später in Kraft. In der Präambel werden das Notstandsdekret über Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung technologischer Straftaten B.E. 2566 (2023) in der Fassung von 2025 sowie das Gesetz über elektronische Transaktionen als Rechtsgrundlage genannt. Bekanntmachung in der Royal Gazette, bereitgestellt von der ETDA, Präambel und Ziffer 1.

„No ID, No Ads“ ist die Botschaft der Regierung zur Umsetzung. Die rechtlichen Anforderungen ergeben sich aus der Bekanntmachung. Mitteilung der Regierung vom 24. Oktober 2026.

Welche Anzeigen und Werbetreibenden sind erfasst?

Die Bekanntmachung gilt, wenn ein Anbieter sozialer Medien für in Thailand angezeigte Werbung bezahlt wird. Laut ETDA kann die Werbung kommerziell oder nicht kommerziell sein. Es handelt sich nicht um eine allgemeine Identitätsprüfung für alle Nutzer sozialer Medien. ETDA-FAQ, Fragen 2–3.

Die Regierung hat bestätigt, dass auch ausländische Werbetreibende erfasst sind, wenn ihre Anzeigen über betroffene Plattformen Menschen in Thailand erreichen. Ausländische staatliche Ausweisdokumente können nach den vorgeschriebenen Kriterien verwendet werden; für die Verifizierung muss niemand nach Thailand reisen. Die Regeln gelten nicht nur für Meta, und die Verfahren können sich je nach Plattform unterscheiden. Klarstellung der Regierung vom 26. Oktober 2026.

Was müssen Plattformen tun?

Nach den Ziffern 2–3 müssen Plattformen:

  • Werbetreibende vor der Veröffentlichung bezahlter Anzeigen verifizieren, sofern nicht innerhalb des vorangegangenen Jahres eine anerkannte Verifizierung erfolgt ist.
  • Die vorgeschriebenen Identifikationsdaten ab Beginn der Werbung erheben.
  • Diese Daten mindestens 90 Tage nach Ende der Werbeleistung aufbewahren.
  • Die vorgeschriebenen Zahlerdaten aufbewahren, wenn nicht der Werbetreibende selbst zahlt.

Zu den Mindestangaben gehören Namen, Nachweise der Identität oder des Unternehmensstatus und nutzbare Kontaktdaten. Bei Unternehmen kommt der Name der für das Unternehmen handelnden Person hinzu. ETC-Bekanntmachung, Ziffern 2–3.

Diese Pflichten treffen unmittelbar die Plattformen. Unternehmen und Agenturen sollten sich darauf vorbereiten, die von ihren Plattformen angeforderten Angaben bereitzustellen.

Muss sich jeder erneut verifizieren?

Dank der Einjahresausnahme ist nicht unbedingt für jede Kampagne eine neue Verifizierung erforderlich. Prüfen Sie, ob die Plattform Ihre bestehende Verifizierung anerkennt und ob weitere Angaben nötig sind.

Die Regierung rät Werbetreibenden ausdrücklich, ihren Status bei der jeweiligen Plattform zu klären. Erläuterung der Regierung zur Ausnahme.

Welche Unterlagen oder Prüfungen können verlangt werden?

Die ETDA beschreibt zwei Verifizierungswege: die Prüfung staatlicher Ausweisdokumente und ihrer Zuordnung zum Werbetreibenden oder einen anerkannten Anbieter digitaler Identitäten mit einem Identity Assurance Level von mindestens IAL2.

Bei Unternehmen sieht die ETDA die Prüfung der Identität des Vertreters, seiner Vertretungsbefugnis und des Nachweises der rechtlichen Existenz des Unternehmens vor. Ein einheitliches Gesichtsscan-Verfahren für alle Werbetreibenden schreibt der Leitfaden nicht vor. ETDA-FAQ, Fragen 6–7.

Was gilt, wenn eine Agentur Ihre Anzeigen schaltet oder bezahlt?

Werbetreibender ist nicht zwingend die Marke, deren Produkte in der Anzeige erscheinen. Die ETDA-FAQ nennt drei Beispiele:

Konstellation im ETDA-BeispielWerbetreibenderZahler
Ein Unternehmen schaltet und bezahlt seine eigene AnzeigeDas UnternehmenDas Unternehmen
Eine Agentur schaltet und bezahlt die Anzeige eines KundenDie AgenturDie Agentur
Ein Unternehmen veröffentlicht einen eigenen Beitrag und beauftragt eine andere Partei, ihn zu bewerbenBeide ParteienDie Partei, die den Beitrag bewirbt

Dies sind konkrete Beispiele; prüfen Sie Ihre eigene Konstellation. Praktisch sollten Sie mit Ihrer Agentur vereinbaren, wer die Verifizierung durchführen muss und wessen Zahlerdaten die Plattform benötigt. ETDA-FAQ, Frage 4.

Wann beginnt die 90-tägige Aufbewahrungsfrist?

Laut ETDA am Tag nach der letzten Ausspielung der Anzeige. Sie beginnt nicht erst, wenn der Werbetreibende die Plattform insgesamt nicht mehr nutzt. ETDA-FAQ, Frage 8.

Was passiert, wenn eine Plattform die Vorgaben nicht einhält?

Bei Verstößen kann eine Plattform unter den gesetzlichen Voraussetzungen gesamtschuldnerisch für Schäden aus technologiebezogenen Straftaten haften. Die Haftung tritt nicht automatisch bei jeder betrügerischen Anzeige ein: Es kommt auf die Umstände und die anwendbaren rechtlichen Anforderungen an. Klarstellung der Regierung zur Plattformhaftung.

Eine Verifizierung bedeutet zudem nicht, dass der Staat die Anzeige, den Verkäufer oder das Produkt genehmigt hat. Klarstellung der Regierung.

Aktualisiert und Quellen geprüft am 4. November 2026. Verweise auf die Bekanntmachung beschreiben rechtliche Anforderungen; Verweise auf die ETDA-FAQ erläutern die veröffentlichten Leitlinien der Behörde. Deutsche Titel von Rechtsakten sind Übersetzungen.

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Alle Artikel dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar.

Mikhail Borodin - Managing Partner, AIM Bangkok

Über den autor

Mikhail Borodin

Geschäftsführender Partner

Mikhail Borodin ist russischer Jurist und seit 1997 im internationalen Wirtschaftsrecht tätig. Seine Schwerpunkte sind Gesellschaftsrecht, ausländische Investitionen, Immobilien und grenzüberschreitende Transaktionen.

Er schloss sein Jurastudium an der Staatlichen Universität Sankt Petersburg mit Auszeichnung ab. Vor der Gründung von AIM Bangkok arbeitete er bei führenden deutschen Wirtschaftskanzleien in Russland sowie internationalen Kanzleien in Bangkok. Dabei betreute er insbesondere Mandanten aus der DACH-Region.

Er spricht fließend Deutsch, Englisch und Russisch und lernt Thai.

Mikhail Borodin ist in Thailand nicht als Rechtsanwalt zugelassen. Die Beratung zum thailändischen Recht erfolgt durch die in Thailand zugelassenen Rechtsanwälte der Kanzlei.